Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine überarbeitete Räum- und Streupflichtsatzung beschlossen. Dabei konnten die drei Grünen-Stadträte Nele Böhm, Maximilian Himberger und Hans Wölz dem Passus „Salz oder sonstige auftauende Stoffe dürfen nur ausnahmsweise bei Eisregen oder vergleichbaren Wetterereignissen verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten“ nicht zustimmen. Davon abgesehen, wurde die geänderte Satzung einhellig verabschiedet. Die alte Version hatte aus dem Jahr 1990 gestammt.
Hauptgrund, die Satzung zu überarbeiten, waren laut Alena Müller, der kommissarischen Leiterin des Fachbereichs Ordnung und Umwelt, die Uhrzeiten, die darin für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte vorgegeben sind. „Das scheint uns nicht mehr zeitgemäß“, sagte Alena Müller mit Blick auf die bisherige Regelung, nach der die Gehwege werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 8 Uhr geräumt und gestreut werden mussten. Angepasst an veränderte Gewohnheiten – wie zum Beispiel seltener gewordene Kirchenbesuche am frühen Morgen – habe man „die Zeiten nach hinten verschoben“. Zwar bleibt es von Montag bis Freitag bei 7 Uhr, an Samstagen muss dagegen erst bis 8 Uhr, sonn- und feiertags sogar erst bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Die Pflicht, das bei Bedarf auch wiederholt zu tun, endet dafür nach der neuen Satzung jeweils um 20 Uhr, statt wie bisher bereits um 19 Uhr.
„Bei Eisregen kommt man mit Asche nicht so weit“, sagte Alena Müller zur zweiten größeren Änderung. Bislang hatte die Satzung erklärt: „Zur Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden.“ Und: „Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten.“ Anstelle dieses Passus tritt nun die ausnahmsweise Zulässigkeit von Salz, wenn andere Mittel nichts mehr helfen. Verpflichtet zur Räumung bleiben auch künftig Straßenanlieger, also Eigentümer und Besitzer von Grundstücken beziehungsweise deren Mieter und Pächter. Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht bleiben Gehwege, gemeinsame Rad- und Gehwege sowie Fußwege, die in voller Breite zu reinigen sind, während das Räumen und Streuen auf einer Breite von 1,50 Meter vorgeschrieben ist. Wenn auf keiner Straßenseite Gehwege vorhanden sind, gilt die Regelung für 1,50 Meter breite Flächen auf der Fahrbahn, jeweils vom Grundstück aus. Nicht gereinigt werden müssen dagegen unbefestigte Flächen rund um die Straßenbäume.
Die Satzung trage dazu bei, Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, sagte Katrin Siebold (CDU). Erfreulich sei, dass die Stadt vermehrt ökologische Aspekte einbeziehe. Dass man jetzt dennoch die Verwendung von Streusalz „in geringst möglichen Mengen“ erlaube, „dient unser aller Sicherheit und Schutz“.
Elisabeth Krämer (SPD) wies darauf hin, dass die meisten Bürgerinnen und Bürger ihrer Räum- und Streupflicht nachkämen und bei den jüngsten Schneefällen „auch der städtische Bauhof sein Bestes gegeben“ habe. Wichtig sei ihrer Fraktion gewesen, dass die Flächen rund um die Straßenbäume weiter von der Stadt, nicht von den Bürgern gereinigt werden.
Maximilian Himberger (Bündnis 90/Die Grünen) forderte: „Aus ökologischen Gründen sollten wir weiterhin den Einsatz von Streusalz untersagen.“ Die eher „schwammige Formulierung“ in der neuen Satzung werde aus seiner Sicht „Tür und Tor für den flächendeckenden Einsatz“ öffnen. Die Änderung der Uhrzeiten scheine dagegen sinnvoll, deshalb beantragte er die getrennte Abstimmung.
Paula Glogowski (FDP) wies auf die „erhöhte Unfallgefahr“ bei Schnee und Eisregen hin. Der Bauhof habe zuletzt „viele Straßen und Wege geräumt“, könne aber „nicht überall“ sein. „Auf Streusalz sollte man möglichst verzichten“, sagte sie, dennoch halte ihre Fraktion die Ausnahme für vernünftig. „Die Sicherheit geht vor.“
Text: Stadt Walldorf