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Walldorf: Gutachterausschusswesen wird reformiert

9. Februar 2019 | > Walldorf, Allgemeines, CDU Walldorf, Das Neueste, Die Grünen Walldorf, FDP Walldorf, Gemeinderat Walldorf, SPD Walldorf

Gemeinderat befürwortet Absichtserklärung – Kooperation mit Nachbargemeinden

Die grundlegende Reform des Gutachterausschusswesens beschäftigte den Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Januar. Er befürwortete einstimmig den „Letter of Intent“, das heißt die Absichtserklärung, dass Walldorf künftig gemeinsam mit den Sprengelgemeinden Wiesloch, Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen, St. Leon-Rot und Rauenberg einen gemeinsamen Gutachterausschuss bilden will unter Federführung von Leimen.

Wie Stadtbaumeister Andreas Tisch in der Sitzung ausführte, komme dem Gutachterausschuss künftig eine größere Bedeutung zu, er werde in „anderer Tiefe und Form“ arbeiten müssen. Dies könne nur in der Zusammenarbeit mit den benachbarten Kommunen erreicht werden. Eine andere sinnvolle Möglichkeit haben die Gemeinden nicht, denn bereits 2017 hat das Land Baden-Württemberg eine neue Verordnung für das Gutachterausschusswesen, also für die Ermittlung von Grundstückswerten, beschlossen. Die in Deutschland bislang sehr unterschiedliche Struktur dieser Ausschüsse soll vereinheitlicht werden, um den Zugang zu den Daten zu erleichtern und diese auch besser miteinander vergleichbar zu machen. Wie aus der Gemeinderatsvorlage hervorgeht, gibt es allein in Baden-Württemberg derzeit knapp 900 Gutachterausschüsse, bundesweit sind es 1.200. In Walldorf hatte der Gutachterausschuss, der beim städtischen Fachbereich Planen, Bauen, Immobilien angesiedelt ist, im Jahr rund 170 Verkaufsfälle zu begutachten. Diese Fallzahl wird künftig nicht mehr ausreichen, um die gesetzlich vorgegebenen Werte zu ermitteln. Um rechtskonform zu handeln, müssen künftig rund eintausend Kauffälle als Datengrundlage nachgewiesen werden. Allein erreicht keine der Nachbargemeinden diese Anzahl.

Die Reform des Gutachterausschusswesens hängt mit der Reform der Grundsteuer zusammen, die bis Ende 2019 umgesetzt sein muss. Der Bodenrichtwert, den die Gutachter ermitteln, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Voraussichtlich ab Mitte 2020 wird das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein Bodenrichtwert-Informationssystem zur Verfügung stellen, das die Gutachterausschüsse nutzen müssen. Walldorf und die Nachbargemeinden sehen einen Zweckverband als geeignete Kooperationsform an, um eine „leistungsfähige Einheit“ zu schaffen, wie es in der Absichtserklärung heißt. Weiterhin will Leimen zunächst mit einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Gemeinden eine detaillierte Bestandsaufnahme bei den jetzigen Gutachterausschüssen durchführen.

Der ausgearbeitete Entwurf der Kooperationsvereinbarung wird dem Gemeinderat vorgelegt, um einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Die Gemeinden müssen auch mit höheren finanziellen Mitteln rechnen, da von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine „deutlich höhere Bearbeitungstiefe der Themen als bislang erwartet eingefordert wird“, was nur mit mehr Personal zu leisten sein dürfte.

„Wir steigern die Professionalität“, meinte Stadtrat Mathias Pütz (CDU). Man profitiere vom neuen Gutachterwesen und verfüge über eine „immens vergrößerte Datengrundlage“, stellte er fest. Seine Fraktion könne dafür den „Startschuss erteilen“. Er gab noch zu bedenken, dass Ortskenntnis sehr wichtig sei und der Aussschuss kompetent besetzt sein müsse.
Stadtrat Manfred Zuber (SPD) sah zwar auch die „qualitätsvolleren Aussagen“ des neuen Gremiums, bedauerte aber, dass ein Teil der gemeindlichen Selbständigkeit aufgegeben werde. „Das ist ein Eingriff in die Selbstverwaltung“, erklärte Zuber.
„Wir geben ein großes Maß an Selbständigkeit und Fachwissen auf“, stellte auch Stadtrat Hans Wölz (Bündnis 90/Die Grünen) fest. Er lobte die bisherige Arbeit der Ausschüsse, die dies „sehr gut“ gemacht hätten. Auch hinsichtlich der Kosten, die noch auf die Gemeinden zukämen, zeigte er sich skeptisch. „Es bleibt uns aber nichts anderes übrig“, erklärte er.
Stadtrat Günter Lukey (FDP) ging nochmals darauf ein, dass die Gemeinden des südlichen Rhein-Neckar-Kreises nur durch eine Kooperation die geforderten Fallzahlen erreichen könnten. Man müsse rechtskonform handeln.
FDP-Fraktionsvorsitzender Dr. Günter Willinger wünschte sich Transparenz und wollte in einem Jahr gern wissen, ob die Bodenpreise eher nach oben oder unten gingen. Bürgermeisterin Christiane Staab sicherte entsprechenden Informationsfluss zu. Den eigenen Gutachterausschuss aufgeben zu müssen, tue sehr weh, meinte sie. Man habe immer schnell auf diesen zugreifen können.

Text: Stadt Walldorf

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