MdL Schmidt-Eisenlohr: „Kleinstunternehmen und Freiberufler können sich für Kreativgutschein bewerben
Mit dem neuen Innovationsgutschein C, auch Kreativgutschein genannt, bringt die grün-rote Landesregierung ein neues Förderinstrument für die Kultur- und Kreativwirtschaft auf den Weg. Ein Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro soll Kleinstunternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberuflern aus der Kreativbranche den Markteintritt erleichtern und innovative Produkte und Dienstleistungen fördern.
Der grüne Landtagsabgeordnete Schmidt-Eisenlohr erläutert: „Für kleinere Kreativunternehmen mit wenig Kapital sind die aufwändige Kundengewinnung oder der Schutz geistigen Eigentums oft hohe Hürden für den Markteintritt. Diese Förderlücke füllen wir jetzt: Mit dem neuen Innovationsgutschein C helfen wir bei der Erstvermarktung von kreativen Produkten und Dienstleistungen.“
Förderfähig sind beispielsweise Ausgaben für Messeauftritte, Teilnahmegebühren für Kultur- und Kreativwettbewerbe, Honorare und Gebühren für den Schutz von Marken und Geschmacksmustern oder die Herstellung von Werbematerial, Katalogen oder Bedienungsanleitungen. Der Innovationsgutschein C hat eine Förderhöhe von bis zu 5.000 Euro und deckt bis zu 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
Bis zu neun Beschäftigte und zwei Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme dürfen die Unternehmen haben, die einen Innovationsgutschein bekommen können. Dazu zählen Unternehmen aus den Bereichen Software und Games, Architektur, Design, Buch, Kunst, darstellende Künste, Film, Musik, Presse, Rundfunk oder Werbung.
Das Modellvorhaben hat ein Volumen von rund 500.000 Euro und soll für bis zu 125 Innovationsgutscheine reichen. Die Anträge bewertet ein Kreativausschuss beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.
„Wir fördern mit der Innovationsvermarktung und dem Schutz geistigen Eigentums gezielt den größten Bedarf in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Kreativbranche trägt mit ihren Produkten und Dienstleistungen wesentlich zur Innovationsfähigkeit und Wirtschaftsstärke Baden-Württembergs bei“, betont Schmidt-Eisenlohr.
Hintergrund:
Die erfolgreichen Innovationsgutscheine A und B sind auf kleine Unternehmen ausgerichtet, die überwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, da der Förderschwerpunkt auf der Bezuschussung von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen liegt.
Durch einen ergänzenden Innovationsgutschein C sollen nun auch Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Bereich der Kultur- und der Kreativwirtschaft unterstützt werden, die ihre innovativen und kreativen Leistungen betriebsintern erbringen. Aufgrund geringer Kapitalausstattung mangelt es in dieser Zielgruppe häufig an einer effektiven Erstvermarktung von neuen Produkten und Dienstleistungen sowie am Schutz des geistigen Eigentums. Informationen zur Antragsstellung gibt es unter www.innovationsgutscheine.de.
Quelle: Bündnis 90 / Die Grünen