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Bebauungsplan Walldorf-Mitte  geändert – Ausschluss von Wettannahmestellen

In Walldorfs Zentrum wird es keine Wettannahmestellen geben. Mehrheitlich hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 17. November der ersten Änderung des Bebauungsplans „Walldorf-Mitte“ zugestimmt, die dies festlegt.

Der Bebauungsplan umfasst die Hauptstraße sowie die Bereiche nördlich und südlich der Hauptstraße, Teilbereiche der Schwetzinger Straße und der Heidelberger Straße. Weiterhin gilt er für Bereiche entlang der Bahnhofstraße südlich der „Drehscheibe“, für die „Drehscheibe“ und weiter bis zum Lindenplatz.

Mit der Bebauungsplanänderung wolle man die „Attraktivität der Innenstadt sichern und unerwünschte Nutzungen ausschließen“, erklärte Stadtbaumeister Andreas Tisch. Die Stadt wolle weiteren Einzelhandel ansiedeln, um die Sortimentsvielfalt zu stärken, heißt es weiter in der Begründung. Vor allem die Hauptstraße stelle „das Rückgrat“ für die angestrebte Einzelhandelsentwicklung dar, bestätigte auch das von der Stadt in Auftrag gegebene Einzelhandelsgutachten des Büros Dr. Acocella aus dem Jahr 2019. Dass die Stärkung des Einzelhandels durch ein attraktives und qualitätvolles Zentrum schon lange ein wichtiges Anliegen ist, zeigt die Historie.
Bereits im Jahr 2009 legte der ursprüngliche Bebauungsplan „Walldorf-Mitte“ fest, dass sich zugunsten des Einzelhandels keine weiteren Gaststätten, Vergnügungsstätten und Postdienststellen ansiedeln durften.
Da Wettannahmestellen, die sich vermehrt in Zentren niederlassen wollen, nicht zu den Vergnügungsstätten zählen, musste die Stadt reagieren. Denn auch in Walldorf waren zunehmend baurechtliche Anträge für Wettannahmestellen eingegangen, auch für ein Ladenlokal in der Hauptstraße.
Da die Stadt die Gefahr eines Qualitätsverlusts für das Zentrum als Standort des Einzelhandels sah und negative Auswirkungen ausschließen wollte, griff sie steuernd ein und der Gemeinderat beschloss 2018 zunächst eine Veränderungssperre. Den inzwischen modifizierten Bebauungsplanentwurf billigte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. Juli dieses Jahres. Die Offenlage erfolgte vom 10. August bis zum 11. September 2020. Von Seiten der Öffentlichkeit kamen jedoch weder Anregungen noch Einwendungen. Die parallel durchgeführte Behördenbeteiligung ergab einige Anregungen, die aber zu keinen Änderungen des Textentwurfs führten.

Die beiden bereits seit Jahren bestehenden Toto-Lotto-Annahmestellen in Walldorfs Mitte sind durch die erste Änderung des Bebauungsplans nicht betroffen. Auch sie gelten zwar als Wettannahmestellen, doch wird ihr Bestand über eine spezielle Regelung, die so genannte Fremdkörperfestsetzung, gesichert. Wie die Erfahrung gezeigt habe, sei von diesen Annahmestellen mit ihrem breit gefächerten Sortiment und den ansprechenden Ladenlokalen kein negativer Effekt zu erwarten, so die Begründung der Ausnahme.

Stadtrat Dr. Gerhard Baldes (CDU) stimmte der Änderung „uneingeschränkt“ zu. Der Bebauungsplan sichere die „wichtige Weiterentwicklung des wichtigen Kernbereichs der Stadt“. In Walldorf, so Baldes, sei mittlerweile eine gelungene Mischung aus Gastronomie und Einzelhandel entstanden. Was den Unterschied zwischen Wettannahmestellen und den in ihrem Bestand geschützten Toto-Lotto-Annahmestellen anging, sei zu differenzieren, so Baldes, denn mit den Erlösen aus der staatlichen Toto-Lotto-Gesellschaft würden auch soziale und kulturelle Aufgaben finanziert. Er sah den Gemeinderat in der Pflicht, Schaden von der Stadt abzuwenden, denn mit der Zunahme von Wettannahmestellen sei das Zusammenbrechen intakter Strukturen zu befürchten. Das rechtliche Risiko müsse die Stadt eingehen.

„Wir müssen alles Mögliche tun, um Wettannahmestellen in der Innenstadt zu verhindern“, meinte Stadträtin Petra Wahl (SPD). Ihre Fraktion befürchte andernfalls einen „Trading-Down-Effekt“. Man müsse abwägen und gemeinsam an einem Strang ziehen. Sie vertraue darauf, dass die Änderung des Bebauungsplans auch vor Gericht standhalte. Den Bestand der bestehenden Toto-Lotto-Annahmestellen sah sie ebenfalls positiv.

Stadtrat Manfred Wolf (Bündnis 90/Die Grünen) wollte ebenfalls eine „Abwärtsspirale mit allen Mitteln verhindert wissen“. In Hinblick auf Wettannahmestellen mit ihren negativen Aspekten müssen man steuern und Grenzen ziehen. Es gelte, den Einzelhandel zu stärken und negative Folgen für die Innenstadt zu verhindern, so Wolf.

Anders sah es FDP-Stadtrat Matthias Renschler. Mit der Änderung des Bebauungsplans wolle man die Eröffnung einer Wettannahmestelle in der Hauptstraße verhindern und damit ein „Versäumnis der Vergangenheit“ korrigieren, meinte er. Er erkannte keine Gefahr eines „Trading-Down-Effekts“ durch eine Wettannahmestelle, bei der es sich laut Rechtsprechung nicht um ein Wettbüro handle. Auf die Stadt könne hingegen ein Schadenersatz in sechsstelliger Höhe zukommen, sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und die Änderung des Bebauungsplans keinen Bestand haben,warnte Renschler.
Er machte deutlich, dass Glücksspiel jeder Art nicht überhand nehmen dürfe wegen der Suchtgefahr und auch nur sehr bedingt zu einer attraktiven Innenstadt beitrage. Auch das staatliche Lotteriespiel, das höhere Akzeptanz genieße, berge Suchtgefahr. Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar sehe den Ausschluss von Wettannahmestellen kritisch, ergänzte Renschler. Die Funktionsfähigkeit der Innenstadt sah Renschler nicht als gefährdet an. Angesichts der nur begrenzt vorhandenen attraktiven Ladenflächen im Zentrum und der oft sehr hohen Mieten befürworte seine Fraktion, hier zum Verkauf stehende Immobilien durch die Stadt erwerben zu lassen.

Bei vier Enthaltungen von Seiten der FDP-Fraktion wurde die Bebauungsplanänderung mehrheitlich beschlossen.

Das Walldorfer Zentrum soll attraktiv bleiben, ohne Wettannahmestellen (Foto:Pfeifer)

Text: Stadt Walldorf

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