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Walldorf-Pass fördert künftig auch Mobilität junger Menschen

3. Oktober 2025 | > Walldorf, Allgemeines, CDU Walldorf, Das Neueste, Die Grünen Walldorf, FDP Walldorf, Gemeinderat Walldorf, SPD Walldorf

Der Walldorf-Pass ist ein Gutscheinkatalog, der Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten gewährt. Künftig wird darüber auch die Mobilität junger Menschen gefördert.

 

Gemeinderat beschließt außerdem eine Reihe weiterer Änderungen

Die Stadt Walldorf wird ab 1. Januar 2026 das Jugendticket BW beziehungsweise das Deutschland-Ticket für Walldorfer Jugendliche mit 20 Prozent der Kosten bezuschussen. Diese Förderung, die auf einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beruht, wird über den Walldorf-Pass erfolgen.
Der Erste Beigeordnete Otto Steinmann stellte in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats auch einige weitere Änderungen vor, die ebenfalls beschlossen wurden: so, dass der Walldorf-Pass auch für Familien mit mehr als zwei Kindern ab dem kommenden Jahr einkommensabhängig sein wird und dass bei der Berechtigung für Seniorinnen und Senioren künftig das vollendete 65. Lebensjahr (und nicht mehr das 60.) zugrunde gelegt wird, wobei es einen „Bestandsschutz“ für alle gibt, die den Pass bereits haben oder in den nächsten fünf Jahren hätten beantragen können. Schwerbehinderte über 55 Jahre mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent können den Walldorf-Pass auch weiterhin beantragen.

Die Einkommensgrenzen, die bislang nur für Familien mit bis zu zwei Kindern galten, wurden mit dem Beschluss an die aktuellen Werte angepasst. Sie orientieren sich am Sozialhilfe-Regelsatz des SGB II und XII und sind mit dem Faktor 2,0 multipliziert. Damit klettern zu 1. Januar 2026 die Sätze, die zum Walldorf-Pass berechtigen, beispielsweise für eine Person (Senior oder schwerbehindert) von 1650 auf 2170 Euro, für einen Erwachsenen und ein Kind von 2400 auf 3240 Euro und für zwei Erwachsene und zwei Kinder von 4100 auf 4710 Euro. Die Entscheidung zur Einkommensabhängigkeit für alle Familien fiel bei drei Gegenstimmen der Grünen-Stadträte Nele Böhm, Maximilian Himberger und Moritz Winnes sowie bei einer Enthaltung von Dagmar Criegee (FDP). Alle anderen Beschlüsse wurden einstimmig getroffen.

Die ausführliche Vorlage der Verwaltung zur Sitzung liefert eine Reihe von Zahlen. So nutzten Ende 2024 11,6 Prozent der in Walldorf gemeldeten Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren das Jugendticket BW oder das Deutschland-Ticket. Von 345 Walldorf-Pässen wurden im vergangenen Jahr 170 einkommensabhängig – 76 an Senioren, 94 an Familien mit zusammen 288 Personen –  vergeben, 175 einkommensunabhängig an Familien mit mindestens drei Kindern und zusammen 903 Personen.
Der Walldorf-Pass ist ein Gutscheinkatalog, der Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten gewährt. Er ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig und kann im Bürgerbüro im Rathaus beantragt werden. Die Gutscheine ermöglichen unter anderem den Besuch von AQWA-Frei- und Hallenbad, der Reihe „Konzerte der Stadt“ oder des Luxor-Filmpalasts, aber auch von Schwimmkursen, Kursen im JUMP und der Volkshochschule sowie Zuschüsse zu Unterrichtsgebühren an der Musikschule oder zu Vereinsmitgliedsbeiträgen.

„Mobilität ist ein zentraler Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe“, sagte Katrin Siebold (CDU). Ein 20-prozentiger Zuschuss erleichtere diese Teilhabe und bedeute „eine spürbare Entlastung im Budget“. Auch der durchgängigen Einkommensabhängigkeit könne die CDU zustimmen: So erhalte man „eine gezielte Förderung, gerecht und ökonomisch effizient“.

Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) sah „eine wirklich gute Lösung“ für den ursprünglichen Antrag der Grünen. So schaffe man „eine sehr gute Unterstützung, die dort ankommt, wo sie gebraucht wird“. Sie wies auch darauf hin, dass die Einkommenssätze, die zum Walldorf-Pass berechtigen „bei uns sehr hoch“ seien. Deshalb sei die Einkommensabhängigkeit für ihre Fraktion „ein fast überfälliger Beschluss“.

„Eine Bezuschussung nach dem Gießkannenprinzip“ hätte die FDP laut Dr. Günter Willinger für „kurzsichtig und falsch“ gehalten. Die jetzt erarbeitete Regelung sei dagegen „sinnvoll“. Auch der durchgängigen Einkommensabhängigkeit könne man mehrheitlich zustimmen – vor allem vor dem Hintergrund der Einkommensgrenzen mit dem doppelten SGB-Satz. Angesichts der neuen Altersgrenze für Senioren regte Willinger auch einen „Vertrauensschutz“ für die nächsten fünf Jahre an – für Menschen, die in dieser Zeit in Rente gehen und nach der alten Regelung antragsberechtigt gewesen wären. Dem konnte der Gemeinderat einhellig zustimmen.

„Wir halten die Höhe der Förderung zum Start für sinnvoll“, sagte Moritz Winnes (Bündnis 90/Die Grünen). Damit ermögliche man, wie von seiner Fraktion mit dem Antrag beabsichtigt, Walldorfer Jugendlichen, „günstig mobil zu sein“. Kritisch sehe man allerdings die durchgängige Einkommensabhängigkeit: Den Grünen sei es wichtiger, auch diejenigen Familien zu fördern, die an der Grenze zur Berechtigung seien, als einige wenige nicht zu fördern, „die es nicht nötig haben“.

Mihriban Gönenç (Zusammen für Walldorf) nannte die 20-prozentige Förderung einen „sehr guten Anfang“, um die Mobilität junger Menschen zu fördern und den Zugang zum ÖPNV zu erleichtern. Aus ihrer Sicht könnte es allerdings sinnvoll sein, den Zuschuss in Zukunft noch zu erhöhen, etwa auf 30 Prozent.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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