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Familienkasse gewährt Kinderfreizeitbonus

8. Juli 2021 | Allgemeines, Das Neueste

Familienkasse gewährt Kinderfreizeitbonus

Wichtige Information für Wohngeldempfängerhaushalte mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Aktuell

Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche unterstützen, damit diese Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Hierfür gibt es einen Kinderfreizeitbonus. Diesen erhalten Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die im August 2021 Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Ebenfalls anspruchsberechtigt sind Familien, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Der Kinderfreizeitbonus kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden sowie für Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen. Der Bonus wird in der Regel automatisch ohne Antrag ausgezahlt. Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus gibt es auf der Internetseite der Familienkasse (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus).

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen über den Bezug von Sozialhilfe beziehungsweise die Berücksichtigung als Haushaltsmitglied beim Wohngeld des betreffenden Kindes im August 2021, entweder per Post direkt an die zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de zu richten. Die zuständige Familienkasse kann aus dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden oder über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/dienststellen?in=familienkassen) ausfindig gemacht werden.

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