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Corona-Schutzimpfung – Was ist zu beachten?

31. Dezember 2020 | Leitartikel

Seit Ende Dezember ist das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) in Heidelberg, Patrick-Henry-Village, betriebsbereit. Betreiber des ZIZ ist der Rhein-Neckar-Kreis im Auftrag des Landes Baden-Württemberg. Das Ziel ist, nach und nach allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zur Corona-Schutzimpfung zu gewährleisten.

Die Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht vor, zunächst folgende Personengruppen mit höchster Priorität zu impfen:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung o-der Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut o-der gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere o-der pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Neben der Gruppe mit höchster Priorität gibt es weitere Gruppen, die nachgelagert geimpft werden.

Wie erhalte ich einen Impf-Termin?

Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können auf der Internetseite www.impfterminservice.de vereinbart werden, Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungs-weise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.

Außerdem besteht die Möglichkeit telefonisch unter 116117 oder der gleichnamigen App Termine zu vereinbaren.

Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen untergebracht sind oder dort arbeiten, bekommen über mobile Impfteams die Möglichkeit einer Impfung und benötigen keinen Termin in einem Impfzentrum.

Wichtig zu wissen:

  • Für einen wirksamen Schutz sind zwei Impf-Termine im Zeitraum von 21 Tagen notwendig. Bei der Buchung sollen daher direkt beide Impftermine vereinbart werden können.
  • Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt.
  • Bürgerinnen und Bürger müssen am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen.
  • Die Impfung ist kostenlos.

Weitere umfassende Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung können auf der Internetseite www.corona-schutzimpfung.de nachgelesen werden.

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