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Gemeinderat beschließt frühzeitige Beteiligung

Im Rahmen einer Neuausrichtung als Folge der Digitalisierung der Medien- und Druckbranche beabsichtigt die Heidelberger Druckmaschinen AG (HDM) am Standort des Stammwerks in Wiesloch/Walldorf Grundstücksflächen durch geeignete Verdichtungsmaßnahmen optimiert zu nutzen und freiwerdende Teilflächen neuen gewerblichen Nutzungen zuzuführen.
Auf den Flächen soll insbesondere ein anspruchsvolles gewerbliches Technologie-Quartier als „Heidelberg Digital Campus“ sowohl auf der Gemarkung Walldorf als auch auf der Gemarkung Wiesloch entstehen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen dieser gemarkungsübergreifenden Planung sollen Bebauungspläne in beiden Kommunen möglichst parallel und zeitgleich aufgestellt werden.

Bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23. November lag die Beschlussvorlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf Basis des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „HDM – Digital Campus“ zur Abstimmung vor. Der Vorentwurf für den Walldorfer Gemarkungsteil wurde auf Grundlage der gemeinsamen Rahmenplanung der Städte Wiesloch und Walldorf sowie der HDM erstellt.

Bürgermeister Matthias Renschler wies vor dem Hintergrund der Vorberatung darauf hin, dass er in der Zwischenzeit auch mit der Wieslocher Verwaltungsspitze wegen einer möglichen Einzelhandelsnutzung im Gebiet gesprochen und die Walldorfer Position dargelegt habe.
Stadtbaumeister Andreas Tisch stellte die Details vor. Der wesentlich kleinere Teil des betroffenen Gebiets liegt mit ca. 3,6 ha auf Walldorfer Gemarkung. Auf Wieslocher Gemarkung sind es ca. 43 ha. Für das Gebiet liegt ein Bebauungsplanvorentwurf vor. Wichtig sei dabei, dass „wir Einzelhandel für unsere Flächen dezidiert ausschließen“, so Tisch. Es gehe nun darum, eine frühzeitige Beteiligung „loszutreten“.
Eine öffentliche Veranstaltung als Bürgerinformation soll am 13. Dezember als Onlineformat durchgeführt werden, wie Andreas Tisch weiter informierte.

Man befinde sich noch in der Anfangsphase von Planung und kommunaler Mitbestimmung, so Stadtrat Mathias Pütz (CDU). Es sei aber wichtig, die Öffentlichkeit parallel mit einzubinden und zu informieren und im Gemeinderat den Entwurf zu diskutieren. Im Grundsatz stimme man der perspektivischen Entwicklung auf den Flächen beider Gemarkungen zu. Man sehe die noch ungenaue Prognose zum Ausbau der L723 sehr kritisch. Was die vorgesehenen Flächen für den Einzelhandel angehe, sehe man diese im Umfang und im Grundsatz ebenfalls sehr kritisch. Insgesamt könne man den Beschlussvorschlägen mit den veränderten Geltungsbereichen zustimmen. Die Weiterentwicklung biete mehr Chancen als Risiken, so Pütz.

Stadtrat Manfred Zuber (SPD) sieht als wesentliche Ziele auf Walldorfer Gemarkung die Entwicklung eines Industriegebiets zu einem Büro- und Technologiequartier zusammen mit dem nördlichen Teil auf Wieslocher Gemarkung und die Neuplanung der verkehrlichen Situation im Bereich der L723. Worauf man in Zukunft im Laufe des Verfahrens „unbedingt einwirken müsse“, so Zuber, sei die Zulässigkeit einer Einzelhandelsfläche im nördlichen Wieslocher Plangebiet an der Gemarkungsgrenze zu Walldorf. „Einen Nahversorger mit einer Verkaufsfläche von 800 m2 können wir uns nicht vorstellen.“ Lobenswert sei, dass der LKW-Verkehr die L723 nicht direkt belasten solle.

Stadtrat Manfred Wolf (B90/Grüne) sagte, dass im Wesentlichen keine neue Flächenversiegelung stattfinde, sondern ein bebautes Areal in Teilen einer neuen und zukunftsweisenden Nutzung zur Verfügung gestellt werde, was im Grundsatz für die Grünen passe. Einige Dinge müssten noch vertieft angesehen werden. Querverkehr nach Norden über den Gutenbergring müsse sicher vermieden werden. Final sollte auch überprüft werden, ob die Pflicht zu 50 % Solaranlagen auf den Dachflächen „das Ende der Fahnenstange ist“. Dass der 800 m2 große Bereich für Nahversorgung auf Wieslocher Gemarkung nicht dem Einzelhandelskonzept der Stadt Walldorf entgegenwirke, müsse auch da „noch einmal verfeinert werden“. Einen kleinen Markt von maximal 200 m2 könne man sich bei den Grünen vorstellen, damit Mitarbeitende kleine Dinge erwerben können. Die Planung zum Radverkehr sei zwar ein Seiteneffekt, aber das wirkliche Highlight bei der ganzen Sache, so Wolf.

Der Vorentwurf erlaube es, frühzeitig Rückmeldung zu geben, so Stadtrat Günter Lukey. Die Optimierung der Verkehrsführung aus dem Gebiet und in das Gebiet der HDM über die L723 mit Verbesserung der Radwegeführung und die Neustrukturierung des Gebietes, das bisher von der HDM selbst genutzt wurde, seien die wesentlichen Ziele der beiden Bebauungspläne. Zu kurz gegriffen sei es, den Verkehr hauptsächlich über die L723 abwickeln zu wollen. Die Einmündung in Richtung HDM und das Industriegebiet würden ein Nadelöhr bleiben, so Lukey. Die Aussagen zur verkehrlichen Anbindung des Plangebiets über die Straße „Im unteren Wald“ seien „schwammig“ formuliert. Der Radweg aus dem Kleinfeldweg Richtung Bahnhof könne nur durch eine Untertunnelung weitergeführt werden. Bis jetzt sei dafür nur ein Korridor vorgesehen. Ebenso sollte ein Gehweg an dieser Stelle eingeplant werden. Eine andere Nutzung als Büroflächen würde man sehr kritisch sehen. Geschäfte, die eine Nachfrage von außen erfüllen sollen, sei für die FDP nicht einsichtig und nicht akzeptabel.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig für die Beschlussvorlage.

Die Vorentwürfe der Bebauungspläne in Walldorf und Wiesloch werden in der Zeit vom 6. Dezember 2021 bis zum 21. Januar 2022 öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen des Walldorfer Bebauungsplans sind in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadt (https://www.walldorf.de/rathaus/buergerservice/informationen-planen-und-bauen/planoffenlagen) eingestellt.

 

Abb. Ausschnitt des Rahmenplans als Grundlage für die gemarkungsübergreifende Bebauungsplanung

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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