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Warnhinweis der Polizei: Arbeitskolonen suchen weitere Opfer

14. März 2018 | #Polizei, Das Neueste, Leimen, Orte

Leimen: Auftreten von Arbeitskolonen, die minderwertige Pflasterarbeiten anbieten und oft nicht fertigstellen, Warnhinweis!

2018-03-13T16:32:34

Leimen/ Rhein-Neckar-Kreis (ots) – In der letzten Woche bekam eine 55-jährige Leimenerin einen Werbeflyer für Pflasterarbeiten und gab daraufhin solche Arbeiten auf ihrem Grundstück in Auftrag. Nachdem mit den Arbeiten auf ihrem Grundstück begonnen wurde, verlangte ein „Vorarbeiter“ für die Pflastersteine 4.500,- Euro. Das Geld wurde von der Frau übergeben. Eine schriftliche Quittung bzw. Nachweis über Zahlungen und die Beauftragung wurden nach jetzigem Ermittlungsstand jedoch nicht gefertigt. Nachdem die „Vorarbeiten“ an ihrem Grundstück beendet waren, kamen der Auftraggeberin aufgrund der dilettantischen Ausführung der Arbeiten Zweifel, worauf sie die Polizei Wiesloch verständigte. Die Arbeiten wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht fertiggestellt, vielmehr wurden Arbeitsgeräte und eine Baustelle hinterlassen. Einen Gegenwert zu den 4.500 Euro erhielt die Leimenerin nicht. Die Ermittlungen in dieser Sache übernahmen die Kollegen der Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Mannheim.

Die Polizei geht davon aus, dass sich derartige Arbeitskolonen weitere Opfer suchen. Daher warnt die Polizei generell vor Haustürgeschäften und gibt Tipps:

   - Die reisenden Arbeiterkolonen sind meist mit Fahrzeugen mit 
     britischen oder französischen Zulassungen unterwegs 
   - Bei Arbeitskolonnen handelt es sich oftmals um Betrüger, die 
     gewerberechtlich nicht gemeldet sind. 
   - Die Arbeiten werden nicht fachgerecht ausgeführt und sind 
     qualitativ minderwertig 
   - Nach Abschluss der Arbeiten schrecken die zumeist sehr kräftigen
     und stets mit mehreren Personen auftretenden Arbeiter auch vor 
     Gewaltandrohungen nicht zurück, wenn die geforderte Summe nicht 
     unverzüglich bezahlt wird. 
   - Diese "Unternehmen" hinterziehen Steuern, führen keine 
     Sozialversicherungsbeiträge ab und verletzen handwerks- und 
     gewerberechtliche Vorschriften. 
   - Auftraggeber solcher Arbeiten haben weder Vertrag noch 
     Garantieansprüche, selbst wenn die Arbeiten mit minderwertigem 
     Material ausgeführt wurden und erhebliche Mängel aufweisen. 
   - Wer solchen "Schwarzarbeitern" einen Auftrag erteilt, kann sich 
     dadurch selbst strafbar machen 

Quelle: Polizeipräsidium Mannheim

Wir danken Leimen-Lokal.de für diesen Beitrag.


Weitere Polizeiberichte aus Wiesloch, Walldorf und der Umgebung in unserer Rubrik: Blaulicht  

 

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