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Winterzeit ist Einbruchszeit

27. Dezember 2018 | Das Neueste, MLP

Wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, haben Diebe wieder Hochkonjunktur. Was jetzt wichtig ist, um sich gegen finanzielle Verluste aus Einbrüchen abzusichern – und welche Fallstricke in sozialen Netzwerken drohen.

Die Herbst- bzw. Winterzeit ist bei Einbrechern eine beliebte Jahreszeit – gerade in den dunklen Monaten sind sie besonders aktiv. Fast 40 Prozent der Einbrüche fallen auf die Monate Oktober, November und Dezember. Denn aufgrund der früh einsetzenden Dämmerung wird in den Wohnungen oftmals bereits am frühen Nachmittag das Licht eingeschaltet und Einbrecher erkennen, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Außerdem werden die Langfinger schlechter von Nachbarn oder Passanten wahrgenommen und das Risiko, erwischt zu werden, sinkt. Deshalb kann sich ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz sowie die üblichen Sicherheitsvorkehrungen lohnen.

„Um den finanziellen Schaden eines Einbruchs abzusichern, ist eine gute Hausratversicherung wichtig“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen beim Finanzdienstleister MLP. Die meisten Tarife decken die Wiederbeschaffung von gestohlenen Gegenständen ab. Der Versicherte bekommt dann die betroffenen Gegenstände zum Neuwert ersetzt. Dennoch gibt es große Unterschiede bei den Policen.

Urlaub nicht auf Social Media ankündigen

„Versicherte sollten darauf achten, dass auch grob fahrlässig verursachte Schäden zu 100 Prozent abgesichert sind“, sagt Schwarz. Andernfalls kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzen – zum Beispiel, wenn Geschädigte zu Hause aus Versehen das Fenster offen lassen. Nicht zu unterschätzen sind auch soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co. Viele Mitglieder posten, wohin und in welchem Zeitraum sie in den Winterurlaub fahren – und vergessen dabei, dass auch Einbrecher diese Informationen nutzen können. Zwar ist dieses Verhalten ziemlich leichtsinnig, dennoch spielt es für die Schadenregulierung keine Rolle. Ein Urlaubs-Posting ist vergleichbar mit einem übervollen Briefkasten: Beides liefert dem Einbrecher nützliche Hinweise, führt aber nicht zur Leistungskürzung.

Wertgegenstände dokumentieren

Obwohl nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft die Einbrüche 2017 erneut leicht zurückgegangen sind, gibt es immer noch deutlich mehr Straftaten als vor zehn Jahren. Im Fokus stehen vor allem Einfamilienhäuser und Villen. Dabei haben es Diebe bei ihren Raubzügen insbesondere auf teuren Schmuck, Bargeld und hochwertige Elektronikgeräte abgesehen. Wer eine Hausratversicherung besitzt, bekommt in aller Regel eine finanzielle Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, hängt allerdings davon ab, ob die Wertgegenstände z. B. durch Rechnungen oder Fotos belegt werden können. „Wenn Geschädigte ihren Besitz nicht ausreichend dokumentiert haben, gehen sie im ungünstigsten Fall leer aus“, warnt Schwarz.

Versicherungssumme angemessen festlegen

Außerdem ist es wichtig, die Versicherungssumme angemessen festzulegen. Um diese zu ermitteln, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen kann der Wert nach der Wohnfläche ermittelt werden. Dabei wird pro Quadratmeter üblicherweise eine Versicherungssumme von 650 bis 700 Euro zugrunde gelegt. Bei einer 120 Quadratmeter großen Wohnung würde das beispielsweise eine Summe zwischen 78.000 und 84.000 Euro bedeuten. Zum anderen kann die Gesamtsumme des Hausrats als Basis für die Versicherungssumme dienen. Die meisten Versicherer haben dafür einen speziellen Ermittlungsbogen.

Übrigens hängt die Prämie für eine Hausratversicherung neben der Versicherungssumme auch davon ab, in welcher Tarifzone sich das Haus oder die Wohnung befindet und aus welchem Baumaterial das Gebäude besteht. Dabei wird unter anderem berücksichtigt, ob sich der zu versichernde Hausrat beispielsweise in einem massiven Betonhaus befindet oder in einem weniger sicheren Holzhaus.

 

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