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Amt für Straßen- und Radwegebau: Fußgängerampeln in St. Leon-Rot werden modernisiert / Arbeiten in der Marktstraße beginnen am 28. September, anschließend folgt die Roter Straße

16. September 2026 | Blaulicht, Das Neueste, Leitartikel, St. Leon - Rot, Verkehr und Mobilität

Das Amt für Straßen- und Radwegebau des Rhein-Neckar-Kreises modernisiert zwei Fußgängerampeln an der Landesstraße (L) 546 in St. Leon-Rot. Die Arbeiten an der Ampelanlage in der Marktstraße auf Höhe der Kirche St. Leo der Große beginnen am Montag, 28. September. Voraussichtlich ab Montag, 19. Oktober, folgt die Anlage in der Roter Straße auf Höhe der Kramer Mühle.

Beide Ampelanlagen werden mit neuer Erfassungstechnik und energiesparenden LED-Leuchtmitteln ausgestattet. Zudem werden die Gehwegbereiche barrierefrei ausgebaut. Für die Ausführung der Tiefbauarbeiten sind Einschränkungen des Verkehrsraums erforderlich. Während der Bauzeit werden die Fußgängerquerungen durch eine provisorische Ampelanlage gesichert, die bei halbseitiger Sperrung zugleich den Fahrzeugverkehr regelt. Ab Montag, 28. September, wird zunächst die Fußgängerampel auf der Marktstraße auf Höhe der Kirche St. Leo der Große vollständig erneuert und umgerüstet. Sofern die Wetterbedingungen mitspielen, soll die Baumaßnahme nach etwa drei Wochen abgeschlossen sein, teilt das Amt für Straßen- und Radwegebau im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mit.

Für den Betrieb der provisorischen Ampelanlage sind einige Anpassungen in der Verkehrsführung in diesem Bereich erforderlich: Auf Höhe der Kirche St. Leo der Große wird die vorübergehende Einbahnstraßenregelung in Richtung Leostraße beibehalten. Die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung ist allerdings nicht mehr möglich und wird aufgehoben. Die aktuelle Sackgasse Alte Schulstraße wird für die Dauer der Arbeiten aufgehoben und als Einbahnstraße eingerichtet. Das Ausfahren auf die Marktstraße ist ab diesem Zeitpunkt untersagt, das Einfahren bleibt weiterhin möglich. Im Bereich der Schule ist aus der Alten Schulstraße nur das Rechtsabbiegen in die Schulstraße erlaubt. Um ausreichend Platz für die provisorische Fußgängerquerung auf Höhe der Marktstraße 28 sowie für die Tiefbauarbeiten zu schaffen, werden für die betroffenen Stellplätze Halteverbote eingerichtet. Diese Einschränkungen gelten bereits ab Samstag, 26. September.

Nach Inbetriebnahme der erneuerten Ampelanlage in der Marktstraße werden die Arbeiten an der Fußgängerampel in der Roter Straße auf Höhe der Kramer Mühle fortgesetzt. Der Beginn ist derzeit für Montag, 19. Oktober, vorgesehen. Hier ergeben sich während des Betriebs der provisorischen Ampelanlage keine weiteren Änderungen an der Verkehrsführung.

Das Land Baden-Württemberg trägt die Kosten für die Erneuerung der Ampelanlagen, die Gemeinde St. Leon-Rot die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Gehwegbereiche. Das Amt für Straßen- und Radwegebau bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen sowie um erhöhte Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.

 Quelle: Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

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