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28. November 2013 | > Walldorf, > Wiesloch, Allgemeines, BdS Wiesloch-Walldorf, Das Neueste, Photo Gallery

Bund der Selbständigen Wiesloch und Sparkasse Heidelberg informierten über die Umstellung Ihres Zahlungsverkehrs auf die neuen SEPA-Zahlverfahren

Ende Oktober luden die Ortsverbände Wiesloch, Rauenberg und Malsch des Bund der Selbständigen (BdS) in Kooperation mit der Sparkasse Heidelberg zu einer Informationsveranstaltung zur SEPA-Einführung. Geladen waren nicht nur Selbständige und Gewerbetreibende, sondern auch Vereinsvertreter und Interessierte. Mit rund 70 Personen war die Veranstaltung im BdS-SEPA_Abend-1Veranstaltungsraum der Wieslocher Filiale der Sparkasse sehr gut besucht.

Nach der Vorstellung des BdS ging der Wieslocher Vorsitzende kurz auf die SEPA-Einführung ein. „Obwohl SEPA die größte Umstellung seit dem Euro ist, haben bspw. erst ein Viertel der Unternehmen und Vereine bereits auf SEPA umgestellt“, so Adrian Seidler. Das aber SEPA kein Hexenwerk erläuterte Armin Gutschek, Leiter der Firmenkundenabteilung, in seinem kurzweiligen Vortrag.

SEPA steht für Single Euro Payments Area und beschreibt den Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum in Europa. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsverkehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlandszahlungen.

Ab 1. Februar 2014 gelten folgende Regelungen im Zahlungsverkehr:

• Nutzung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift

• Abschaltung der von der Verordnung erfassten nationalen Zahlungsverkehr-Verfahren

• Einsatz eines auf internationalen Normen basierenden Datenformats (XML, ISO20022)

• Abschaltung des DTA-Verfahrens für Überweisungen und Lastschriften

• Nutzung der IBAN zur Kontoidentifikation

Stand Ende Oktober hatte von vier Millionen Lastschriftempfänger erst 920.000 eine sogenannte Gläubiger-ID, eine eindeutige Identifizierungsnummer, welche von der Bundesbank vergeben werden, beantragt (Quelle: Bundesbank). Dabei ist der Einzug einer SEPA-Lastschrift nur mit der Gläubiger-ID des Einreichers möglich. „Erschreckend viele haben trotz aktiver Ansprache noch nicht umgestellt. Hoffentlich kommt bald die Torschlusspanik“, so Armin Gutschek besorgt.

Armin Gutschek machte in seinem Vortrag auch darauf aufmerksam, dass SEPA nicht nur den Zahlungsverkehr, sondern auch die Debitoren-/Kreditoren-Buchhaltung, das Electronic Banking, die Personalwirtschaft, das Marketing (wie bspw. Briefbögen) und weitere Bereiche betrifft. Zu Beginn entstehen für Vereine, Unternehmen und die Banken viel Arbeit. Daher ist es wichtig sich zeitnah um die Umstellung zu kümmern, insbesondere „wer darauf angewiesen ist, dass er von Kunden bzw. Mitgliedern Geld bekommt“.

In Detail ging Armin Gutschek auf die SEPA-Überweisung, für den Geldtransfer in Deutschland und Europa; das neue SEPA-Lastschriftverfahren, das europaweit einheitliche Verfahren für Lastschrifteinzüge und das SEPA-Lastschriftmandat ein. Anhand einer beispielhaften Checkliste erfuhren die interessierten Teilnehmer was bis zum 1. Februar zu tun ist. Das sichtbarste Merkmal der SEPA-Einführung ist die Umstellung auf BIC und IBAN.

Die IBAN (International Bank Account Number/Internationale Bankkontonummer) besteht in Deutschland aus dem Länderkennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen. „Da nur das Länderkennzeichen und die Prüfziffer neu sind, bestünde die Hoffnung, dass man sich auch IBAN, auch die Schreckliche genannt, irgendwann merken könne“, so Armin Gutschek scherzhaft. Die BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl), welche vorübergehend nur bei internationalen Zahlungen notwendig ist, besteht aus 8 oder 11 Stellen und enthält in Kurzform den Institutsnamen, das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut.

Zu tun ist bspw. die Inkassovereinbarungen rechtzeitig mit dem Kreditinstitut vor dem erstmaligen Einzug von SEPA-Lastschriften neu abzuschließen. Die SEPA-Inkassovereinbarung verpflichtet den Zahlungsempfänger, den Zahler vor dem Einzug der Lastschrift über Termin und Betrag des Einzugs zu informieren. Für diese Vorabinformation sind bestimmte Fristen einzuhalten. Ebenso wichtig ist die Informationen an die Kunden mit den neuen Zahlungsmodalitäten (z.B. Abbuchungstermin, Mitteilung Gläubiger-ID und Mitteilung der Mandatsreferenznummer)

Wie diese Fristen aussehen müssen erfuhren die Zuhörer unter anderem in der abschließenden Frage- und Diskussionsrunde. Zahlreiche Fragen, die Herr Frank Heinze, der bei der Sparkasse für das electronic banking, verantwortlich ist, kompetent beantworte, zeugten das rege Interesse an der Thematik.

Adrian Seidler bedankte sich bei den Vertretern der Sparkasse und lud die Gäste bei einem Umtrunk zum anschließenden Networking ein.

 

 

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