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Was machen Detekteien grundsätzlich und wobei können sie helfen?

20. Juni 2025 | > Dienstleistungen

Man sagt, dass es in Deutschland ca. 1400 Detekteien und zwischen 4000 und 5000 private Ermittler gibt. Ist von Detektiven die Rede, kommen einem vielleicht bestimmte Roman- und Film-/Fernseh-Figuren, wie beispielsweise Hercule Poirot, Sherlock Holmes oder Miss Marple in den Sinn. Nur hat der berufliche Alltag eines echten Detektivs meist damit nicht viel zu tun.

Flexibilität gehört mit zum Beruf

Sicherlich müssen Detektive recht flexibel und anpassungsfähig sein, damit sie sich auf neue oder unerwartete Situationen sofort einstellen können. Aber sie müssen auch geduldig und ausdauernd sein, denn oft besteht ihre Arbeit aus Observation und Recherchen und nicht aus wilden Verfolgungsjagden. Sie benötigen die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und selbstständigen Arbeiten, Organisations- und Planungstalent, ein gutes Erinnerungsvermögen sowie eine ausgeprägte Wahrnehmung als auch logisches Denken.

Detektive müssen dazu mobil sein, denn es ist denkbar, dass ein Kunden in Süddeutschland einen Einsatz in Norddeutschland notwendig macht, weil ein Detektiv vielleicht dort in einem Unternehmen als verdeckter Ermittler eingeschleust werden soll.

Gute Ortskenntnisse sind für eine gute Detektivarbeit absolut notwendig. Eine Detektei in Oldenburg sollte sich zum Beispiel auch in Oldenburg und Umgebung allerbestens auskennen und sich dazu auch weiter weg schnell zurechtfinden und sich zu helfen wissen. Gerade im dichten Gedränge einer größeren Stadt mit zahlreichen Seiten- und Nebenstraßen ist es wichtig, dass man trotzdem noch den Überblick behält. Viele Detekteien haben dazu Tippgeber wie beispielsweise Kneipenwirte, Tankstellen- oder Kioskbesitzer.

Zum Tätigkeitsbereich von Detekteien

Professionelle Detektive ermitteln zwar auch, wenn es um untreue Partner in Beziehungen/Ehen geht, um entsprechende Beweise zu sichern, aber diese Arbeit macht in der Realität eher einen geringeren Anteil des Tätigkeitsspektrums aus.

Allgemein unterscheidet man bei der Detektivarbeit zwischen Wirtschafts- und Privatangelegenheiten. Manche Detekteien konzentrieren sich dabei auf einzelne Bereiche und andere bieten ihre Dienste für private sowie auch für wirtschaftliche Angelegenheiten an.

Dazu Beispiele für Aufgaben aus beiden Bereichen.

Privatangelegenheiten

Privatpersonen beauftragen Detekteien bei dem Verdacht auf Untreue, wenn der Wunsch nach Gewissheit besteht. Geht es um Unterhaltsfragen, werden Detekteien zum Beispiel oft damit beauftragt, gerichtsverwertbare Beweise möglich zu machen, die Zweifel an einer Vaterschaft zulassen. Auch vermisste oder untergetauchte Personen können von einer professionellen Agentur aufgefunden werden. Weitere Beispiel für eine mögliche Beauftragung sind:

  • Fälle von Mobbing
  • Fälle von Stalking
  • Ermittlungen bei Sachbeschädigung und Vandalismus
  • Bonitätsermittlung bei Mietern
  • Erbstreitigkeiten

Wirtschaftsangelegenheiten

Detekteien werden im Wirtschaftsbereich häufig dafür beauftragt, um Mitarbeiter zu observieren, die verdächtigt werden, die Lohnfortzahlung zu missbrauchen, unberechtigt vom Arbeitsplatz fernzubleiben oder auch Unternehmenseigentum gestohlen zu haben. Es kann sich aber auch um Marken- sowie Produktpiraterie handeln, wenn entsprechende Beweise für Vertragsverletzungen gefunden und gesichert werden müssen. Auch firmeninternes Mobbing führt immer öfters dazu, dass Detektive eingesetzt werden, um Sachverhalte zu klären. Weitere Beispielbereiche sind dazu noch:

  • Videoüberwachungen
  • Arbeitsstellenermittlung
  • Abrechnungsbetrug

Man kann nun sicherlich sehr gut erkennen, dass das Aufgabenspektrum moderner Detekteien sehr vielfältig sowie durchaus anspruchsvoll ist. Meist geht es weniger aufregend und spektakulär zu, aber private Ermittler können einen entscheidenden Teil dazu beitragen, dass deren Auftraggeber wichtige Beweise als auch Informationen erhalten, die sogar vor Gericht verwertbar sind. Auch wenn einige Detekteien sehr professionell und erfahren sind, haben sie trotzdem in Deutschland keine Sonderrechte. Sie müssen sich wie alle anderen „normalen“ Personen an das geltende Rechte bei ihren Ermittlungen halten.

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