Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 06. Oktober 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Versicherer kündigen nach Schadensmeldung

11. August 2013 | Allgemeines, Das Neueste

Nach einem Unwetter wird häufig schnell klar, wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenschutz ist. Denn hohe Schäden an Gebäuden, beispielsweise durch ein Hochwasser oder Sturm verursacht, können finanziell oft kaum selbst getragen werden. Doch einige Versicherer kündigen bereits nach einem Schadensfall den Vertrag.

Durch Unwetter verursachte Schäden an Gebäuden – wie abgedeckte Dächer oder Folgeschäden durch Regen und Überschwemmung – übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung bzw. Elementarschadenversicherung. Doch dann erleben Verbraucher mitunter eine unschöne Überraschung: Versicherer kündigen den Versicherten den Vertrag bereits nach dem ersten Schadensfall. Auch in anderen wichtigen Versicherungssparten verfahren Versicherer ähnlich: Beispielsweise führte bei einer Verbraucherin ein Schadensfall von 180 Euro zu einer Kündigung des seit 40 Jahren (schadensfrei) bestehenden Vertrags ihrer Hausratversicherung durch die Versicherungsgesellschaft. „Ein guter Versicherer sollte mit Situationen wie erstmaligem Schadensfall ohne Vertragskündigungen umgehen können. Versichern ist schließlich sein Geschäft“, so Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Hauptproblem: Nach einer durch den Versicherer ausgesprochenen Kündigung ist es oftmals schwer, eine neue Versicherung zu finden. Man muss dann nämlich angeben, dass einem vom Vorversicherer gekündigt worden ist. Keine wirkliche Empfehlung für einen Neuvertrag. „Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall sollte abgeschafft werden und verbraucherfreundliche Versicherer sollten vorab zusagen, auf eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu verzichten“, fordert Grieble.

Verbraucher, denen nach einer Schadensmeldung gekündigt wird, können darüber die Verbraucherzentrale informieren:

versicherungen@vz-bw.de

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Matthias Hafner: Wildnis vor der eigenen Haustür

Matthias Hafner: Wildnis vor der eigenen Haustür Der Fotograf Matthias Hafner entdeckte, wie viel wildes Leben direkt vor unserer eigenen Haustür existiert. Genau dieser Gegensatz faszinierte ihn: Eine Begegnung mit einem Fuchs oder einem Bienenfresser hier in der...

Autofahrer mit 2,4 Promille verunglückt – Fahrzeug kippt auf die Seite

62-Jähriger überschlägt sich mit Hyundai – rund 2,4 Promille festgestellt Am Sonntag, 4. Oktober 2026, meldete ein Passant gegen 13 Uhr der Polizei ein auf der Seite liegendes Fahrzeug in der Kurfürstenallee. Nach bisherigen Erkenntnissen war ein 62-jähriger...

Unfall mit mehreren leicht verletzten Beteiligten

A6 bei Dielheim: Acht Personen bei Verkehrsunfall leicht verletzt Am frühen Dienstagmorgen kam es gegen 4:30 Uhr auf der BAB 6 bei Dielheim in Fahrtrichtung Heilbronn zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen. Dabei wurden acht Personen leicht verletzt. Zudem...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv