Bleiben Sie informiert  /  Montag, 08. Juni 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Versicherer kündigen nach Schadensmeldung

11. August 2013 | Allgemeines, Das Neueste

Nach einem Unwetter wird häufig schnell klar, wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung und Elementarschadenschutz ist. Denn hohe Schäden an Gebäuden, beispielsweise durch ein Hochwasser oder Sturm verursacht, können finanziell oft kaum selbst getragen werden. Doch einige Versicherer kündigen bereits nach einem Schadensfall den Vertrag.

Durch Unwetter verursachte Schäden an Gebäuden – wie abgedeckte Dächer oder Folgeschäden durch Regen und Überschwemmung – übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung bzw. Elementarschadenversicherung. Doch dann erleben Verbraucher mitunter eine unschöne Überraschung: Versicherer kündigen den Versicherten den Vertrag bereits nach dem ersten Schadensfall. Auch in anderen wichtigen Versicherungssparten verfahren Versicherer ähnlich: Beispielsweise führte bei einer Verbraucherin ein Schadensfall von 180 Euro zu einer Kündigung des seit 40 Jahren (schadensfrei) bestehenden Vertrags ihrer Hausratversicherung durch die Versicherungsgesellschaft. „Ein guter Versicherer sollte mit Situationen wie erstmaligem Schadensfall ohne Vertragskündigungen umgehen können. Versichern ist schließlich sein Geschäft“, so Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Das Hauptproblem: Nach einer durch den Versicherer ausgesprochenen Kündigung ist es oftmals schwer, eine neue Versicherung zu finden. Man muss dann nämlich angeben, dass einem vom Vorversicherer gekündigt worden ist. Keine wirkliche Empfehlung für einen Neuvertrag. „Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung nach einem Schadensfall sollte abgeschafft werden und verbraucherfreundliche Versicherer sollten vorab zusagen, auf eine ordentliche Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit zu verzichten“, fordert Grieble.

Verbraucher, denen nach einer Schadensmeldung gekündigt wird, können darüber die Verbraucherzentrale informieren:

[email protected]

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Das könnte Sie auch interessieren…

Auszeichnung von ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern

Wiesloch sucht Vorschläge für Ehrungen engagierter Ehrenamtlicher Die Stadt Wiesloch ruft dazu auf, ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger für eine kommunale Auszeichnung vorzuschlagen. Bis zum 30. Juni können Personen gemeldet werden, die sich seit mindestens...

Betriebsausflug der Stadt Wiesloch: Städtische Einrichtungen am 12. Juni geschlossen

Wegen des Betriebsausflugs der Stadt Wiesloch bleiben am Freitag, 12. Juni 2026, sämtliche städtischen Dienststellen geschlossen. Betroffen sind neben dem Rathaus auch die Ortsverwaltungen in Baiertal und Schatthausen sowie die Stadtwerke Wiesloch. Darüber hinaus...

Unfallflucht auf dem Parkplatz eines Gartencenters – Zeugen gesucht

Unfallflucht auf Parkplatz eines Gartencenters in Wiesloch Auf dem Parkplatz eines Gartencenters in der Hauptstraße in Wiesloch kam es am Samstag zwischen 12:15 Uhr und 14:00 Uhr zu einer Verkehrsunfallflucht. Nach bisherigen Erkenntnissen beschädigte ein bislang...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv