Verkehrsregelung in der „Unteren Hauptstraße“

Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich beachten

(zg) Die Stadt Wiesloch weist darauf hin, dass der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/ h seit nun mehr fast einem Jahrein Gültigkeit hat und von den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmerin gut angenommen wird und sich für alle bewährt hat.

Der Bereich der Begrenzung beginnt vor der Bushaltestelle in der Ringstraße, und erstreckt sich bis Einmündung Bahnhofstraße in der Unteren Hauptstraße sowie in der Schwetzinger Straße bis zur Mühlgasse.

Die Stadt Wiesloch bittet alle Verkehrsteilnehmer/ -innen sich weiterhin auf diese Regeln einzustellen und sich an die Geschwindigkeit zu halten. Gelegentliche Kontrollen sind nicht ausgeschlossen.

Quelle: Stadt Wiesloch

Veröffentlicht am 19. Januar 2013, 15:00
Kurz-URL: https://www.wiwa-lokal.de/?p=15838 
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