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Umzug Corona – Checkliste für den nächsten Umzug

11. Mai 2021 | Uncategorized

Ein Umzug in Corona-Zeiten – Kontaktbeschränkungen, Ausgangsbeschränkungen, regionale Unterschiede – auf welche Punkte muss geachtet werden, wenn ein Umzug durchgeführt wird. Ist es sinnvoll ein professionelles Heidelberger Umzugsunternehmen zu beauftragen, wenn körperliche Einschränkungen bestehen. Im Anschluss haben wir eine Checkliste für den nächsten Umzug zusammengefasst, denn mit einer guten Planung verläuft dieser bestimmt ohne Stress.

Die Checkliste

Es ist vollkommen gleichgültig, ob ein Umzug während Corona stattfindet, ein Umzug muss gründlich geplant werden, damit dieser nicht im vollständigen Chaos endet. Folgende Punkte sollten daher beachtet werden:

  • Strom, Wasser und Festnetzanschluss müssen abgemeldet werden
  • Vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung fristgerecht anfordern und einen Termin für die Wohnungsübergabe fixieren
  • Umzugskartons packen (nicht zu schwer), eventuell gleich in die neue Wohnung transportieren
  • Umzugsunternehmen beauftragen, damit dieses auch beim gewünschten Termin verfügbar ist und der preislichen Vorstellung entspricht
  • Daueraufträge für die alte Wohnung kündigen (Miete, Nebenkosten)
  • Für die neue Wohnung, Preise vergleichen (Strom, Gas, Wasser, DSL), um den Günstigsten zu finden

Diese Liste kann nach Belieben verlängert und noch weiter unterteilt werden. Da sich die Corona-Maßnahmen ständig ändern, ist es wichtig, diese im Auge zu behalten und diese möglicherweise zu ergänzen.

Verbote, Beschränkungen, regionale Unterschiede – ist ein Umzug mit Corona möglich?

Ein Verbot im Zusammenhang von Umzügen mit Corona gibt es nicht. Die einzige Bedingung ist, dass der Umzug innerhalb der Grenzen von Deutschland stattfindet. Ein Umzug in ein anderes Land ist generell auch möglich, nur es gelten dann die jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes. Es ist ratsam, dass man sich bereits im Vorfeld mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzt.

Fakt ist, dass ein Wohnungswechsel nur möglich ist, wenn die umziehende Person nicht während des Umzugs mit Corona infiziert ist oder unter Quarantäne steht. Dieser Person darf die Wohnung nicht verlassen und so ist ein Umzug nicht möglich.

Umzug und Corona – was gilt es zu beachten?

Die aktuellen Hygieneregeln sind hierbei ebenfalls zu beachten. Maßnahmen, die zunächst ungewöhnlich erscheinen können, müssen auch von professionellen Umzugsunternehmen angewendet werden, beispielsweise dass die benutzten Transporter in gewissen Zeitabständen desinfiziert werden oder dass die Angestellte mit Einmalhandschuhen arbeiten. Auch in der Öffentlichkeit, meist an viel besuchten Straßen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Des Weiteren kann es vorkommen, dass aus hygienischen Gründen, der Kunde das Verpackungsmaterial selbst entsorgen muss. Bei einem Umzug vor Corona wurde dies oftmals von den beauftragen Möbelpackern wieder mitgenommen. Trotz all dieser neuen Maßnahmen ist es vorteilhaft, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, da der Umzug ohne Stress durchgeführt wird und der Umziehende mehr Zeit für das Wesentlich hat.

Gibt es ein erhöhtes Ansteckungsrisiko?

Das Ansteckungsrisiko ist während eines Umzuges und Corona-Krise nicht höher als bei anderen Kontakten. Genau aus diesem Grund sollten die Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden. Kurz zusammengefasst heißt das:

  • Kein Händeschütteln
  • Nicht ins Gesicht fassen
  • Regelmäßig gründlich mit Seife Hände waschen
  • 1 ½ m Abstand halten (leider beim Möbeltragen nicht immer möglich)
  • Regelmäßiges Lüften, auch an kalten Tagen

Gründe für eine Verschiebung des geplanten Umzugs

Ein Umzug während der Corona Phase muss nur dann verschoben werden, wenn eine Infizierung der umziehenden Person festgestellt wurde und somit unter Quarantäne steht. Es besteht die Möglichkeit eine Sondergenehmigung von dem zuständigen Gesundheitsamt zu erhalten. Ist diese aber nicht vorhanden, muss der Umzug definitiv verschoben oder ganz storniert werden.

Eine Stornierung ist individuell, das heißt, es zählt, was vertraglich festgelegt wurde. Sollte sich eine Person in Quarantäne befinden oder das Robert Koch-Institut stuft die ausgewählte Region als Risikogebiet ein, so liegt ein triftiger Grund vor und der Umzug kann verschoben werden. Wenn Zweifel aufkommen, so ist die zuständige Behörde der richtige Ansprechpartner.

Dürfen Bekannte bei meinem Umzug während der Corona-Krise helfen?

Im Grunde dürfen Privatpersonen bei einem Umzug helfen. Seit März 2021 gelten jedoch wieder verstärkte Maßnahmen. Das heißt, finden Umzüge mit Freunden oder Bekannten statt, sind das vor dem Gesetz private Zusammenkünfte. Zurzeit gelten folgende Bestimmungen für private Treffen:

  • Inzidenzwert über 100

Treffen von Angehörigen des eigenen Haushaltes und einer weiteren Person erlaubt. Es gilt eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

  • Inzidenzwert unter 100

Ein Haushalt kann sich mit einem anderen Haushalt treffen, maximal 5 Personen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt.

Abschließend kann gesagt werden, ein Umzug ist nicht so leicht zu bewerkstelligen, aber die Kombination eines Umzuges mit Corona hat es in sich. Um nichts falsch zu machen (Ausgangssperre, Kontaktverbot usw.) sollte ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt werden. Das gilt auch, wenn man sich am Umzugstag nicht gerade wohlfühlt. Es ist richtig, nicht jede Erkältung ist eine Infektion mit dem Coronavirus. Dennoch sollte mit Erkrankungen vorsichtig umgegangen werden, besonders in einer Pandemie.

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