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Stellungnahme von Klaus Rothenhöfer

2. November 2015 | > Wiesloch, Das Neueste, SPD

Außerordentlich befremdet zeigt sich die Wieslocher SPD-Stadtratsfraktion von der Art und Weise, in der die Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises (AVR) in den vergangenen Wochen die Bürgerbeteiligung durchführte. Was sich schon in der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt im Mai abzeichnete, ist nun überdeutlich geworden: Es gibt für die AVR keinen Raum für Bedenken und Anregungen, das eigene Konzept soll ohne Abstriche durchgezogen werden.

Das wird aber nach Ansicht der SPD-Fraktion gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger nicht gehen.

Festzuhalten ist, dass es eine genehmigte Deponieplanung gibt, die auch Folgenutzungen wie Landwirtschaft und Freizeit vorsieht. Die war das Ergebnis der Planfeststellung am Ende der Achtziger Jahre, Ergebnis einer Abwägung der verschiedenen Interessen und damit auch Grundlage für die damalige Zustimmung der Stadt Wiesloch.

Diese Rechtsgrundlage gilt nach wie vor und wer sie ändern will, muss sich mit den Partnern einigen.

 

Den Wunsch nach planerischer Sicherung eines Geländes für einen Sportplatz hat die SPD-Fraktion bereits in der Sitzung am 6.5.2015 eingebracht. Zitat aus dem öffentlichen Protokoll:

Stadtrat Rothenhöfer (SPD) sprach an, dass wir bereits seit 25 Jahren eine freizeitmäßige Nachnutzung der Deponie sehen. Sie wäre eigentlich ein idealer Standort für einen Sportplatz, dieser bräuchte einen verhältnismäßig geringen Anteil der Deponiefläche. Er bittet die Verwaltung dies aufzugreifen, und er bittet auch um eine Aussage der AVR, ob dies denkbar ist. (Zitat Ende)

Schon in dieser Sitzung wurden seitens der Vertreter der AVR eine Reihe unzutreffender, inzwischen widerlegter Argumente eingebracht, die die Unmöglichkeit einer solche Nutzung beweisen sollten. Auf unser Drängen sagte Oberbürgermeister Franz Schaidhammer zu, “in unserer Stellungnahme diesen Wunsch an die AVR heranzutragen.”

Befasst man sich gründlicher mit der Argumentation der Vertreter der AVR, so fallen diese mehr und mehr zusammen. Entgegen diesen Behauptungen sind selbstverständlich sportliche und freizeitmäßige Nachnutzungen möglich. Die Landesgartenschau in Leverkusen wurde auf einer ehemaligen Deponie ausgerichtet, in Leipzig ist eine Golfanlage auf einer Deponie errichtet worden und es gibt Mountainbike-Strecken auf ehemaligen Deponien.

Die SPD-Stadtratsfraktion hat, so Klaus Rothenhöfer, auch immer mehr den Eindruck, dass die mögliche spätere Nutzung für eine Photovoltaik-Anlage, für die angeblich eine geneigte Fläche geschaffen werden müsse, nur vorgeschoben wurde, weil man glaubte, im Gemeinderat würde es niemand wagen, gegen alternative Energien zu argumentieren. In der Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt wurde die Ermöglichung dieser Nachnutzung noch als wesentlicher Grund für die beantragte Planänderung dargestellt, im Laufe der weiteren Veranstaltungen wurde das immer unwichtiger.

Dafür wurde immer deutlicher, dass es allein um wirtschaftliche Gründe geht. Die weitere Verfüllung im Rahmen der genehmigten Planfeststellung würde erhebliche Investitionen erfordern, diese will man sich sparen, indem man weit über die bisher geplante Höhe verfüllt – mit dem angenehmen Nebeneffekt, dass man dann irgendwann später mittels einer weiteren Planänderung, das jetzt “eingesparte” Deponievolumen zusätzlich verfüllen kann.

Um die Deponie vor knapp 30 Jahren akzeptabel zu machen, wurden als Rekultivierungsziele für die Anwohner angenehme Nutzungen vorgesehen und in den Planungen festgelegt. Darüber kann sich auch die AVR selbst mit einem Großaufgebot von Gutachtern nicht so einfach hinwegsetzen. Die SPD-Fraktion erwartet, dass im Rahmen der Auslage der Antragsunterlagen eingehende Bedenken und Anregungen der Wieslocher gebührend gewürdigt werden und der Gemeinderat der Stadt Wiesloch im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange durch das Regierungspräsidium  Karlsruhe die Interessen der Stadt durchsetzt.

Klaus Rothenhöfer

 

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