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Stadt Wiesloch: Kurzprotokoll der Gemeinderats-Sitzung vom 15.11.2017

17. November 2017 | > Wiesloch, Das Neueste, Gemeinderäte, Stadtverwaltung Wiesloch

Kurzprotokoll   Gemeinderat   15.11. 2017
Sitzungsdauer: 17:30 bis 19:40 Uhr
 
Öffentlich
1
Einbringung des Haushalts 2018
Kenntnis genommen.
 
2
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen; Prüfaufträge
Vorlage 190/2017
a)
Der Gemeinderat beschloss die Einahmeerhöhung beim Zirkus
Projekt
.
(Mit Stimmenmehrheit beschlossen, 20 Jastimmen, 5 Neinstimmen.)
b)
Der Gemeinderat lehnte die Einnahmenerhöhung beim Ferienspaß ab.
(Mit Stimmenmehrheit abgelehnt, 13 Neinstimmen, 12 Jastimmen.)
 
3
Festsetzung der Schmutzwasser -und Niederschlagswassergebühren
Vorlage 176/2017
Der Gemeinderat beschloss, auf der Grundlage der vorliegenden Gebührenkalkulation
die Abwassergebühren für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 wie folgt
festzusetzen:
Schmutzwasergebühren unverändert auf 1.48 Euro je Kubikmeter.
Niederschlagswassergebühren unverändert auf 0.33 Euro je Quadratmeter.
(Einstimmig gefasster Beschluss , 25 Jastimmen.)
 
4
Festsetzung der Frischwassergebühren sowie zwölfte Änderung der
Wasserversorgungssatzung Vorlage 177/2017
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
1.
Die Frischwassergebühr wird ab dem 01.01.2018 auf 2.20 Euro pro Kubikmeter
festgesetzt. Die Festsetzung der Frischwassergebühren an die Stadt bzw. an die
Weiterverteiler erfolgt entsprechend. Großverbraucher erhalten je 100.000
Kubikmeter übersteigende Frischwassermenge einen Preisnachlass von 10 %.
(Mit Stimmenmehrheit beschlossen, 16 Jastimmen, 8 Neinstimmen.)
2.
Der Gemeinderat stimmte der zwölften Änderung der Satzung über den Anschluss an
die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Wiesloch zu.
(Mit Stimmenmehrheit beschlossen, 16 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 4 Enthaltungen.)
3.
Ab dem Jahr 2019 soll von Seiten
der Stadt eine Konzessionsvereinbarung für die
Nutzung des öffentlichen Raums durch die Wasserversorgung bis zum rechtlich
zulässigen Höchstwert geschlossen werden. Die Verwaltung wurde
beauftragt die notwendigen Voraussetzungen für den Abschluss einer ent
sprechenden Konzessionsvereinbarung zu schaffen. Die Konzessionsabgabe ist zukünftig ein
Kostenbestandteil beim Eigenbetrieb Stadtwerke, welcher in die Kalkulation der  
Frischwassergebühr einfließt. Bei der Stadt handelt es sich bei der
Konzessionsabgabe um einen ordentlichen Ertrag im Ergebnishaushalt über deren
Verwendung der Gemeinderat frei beschließen kann.
(Mit Stimmenmehrheit beschlossen, 11 Jastimmen, 8 Neinstimmen, 5 Enthaltungen.)
 
5
5. Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage 144/2017 und Ergänzung
Der Gemeinderat stimmte der 5. Änderung der Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer der Stadt Wiesloch zu.
(Mit Stimmenmehrheit gefasster Beschluss, 23 Jastimmen, 1 Neinstimme.)
 
6
1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer
Vorlage 143/2017
Der Gemeinderat stimmte der 1. Änderung der Satzung über die Erhebung der
Vergnügungssteuer der Stadt Wiesloch zu.
(Einstimmig gefasster Beschluss, 24 Jastimmen.)
 
7
Festsetzung der übrigen Abgaben und Steuersätze
Vorlage 178/2017
Ausgenommen der Neufestsetzung der Hundesteuer sowie der Frischwassergebühren
wurden die übrigen Abgaben und Steuersätze zum 01.01.2018 nicht verändert.
(Mit Stimmenmehrheit gefasster Beschluss, 19 Jastimmen, 5 Enthaltungen.)
 
8
Sanierung der Realschule Antrag der CDU-Fraktion vom 26. September 2017
Vorlage 180/2017
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag der CDU-Fraktion zu.
Demnach wurde die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit einer schrittweisen Sanierung des Bertha Benz-Realschulgebäudes unter Einbeziehung
der aktuell zur Verfügung stehenden Landes—und Bundesfördermittel zu prüfen.
(Mit Stimmenmehrheit beschlossen, 15 Jastimmen, 2 Neinstimmen, 7 Enthaltungen.)
 
9
Fairtradetown Kriterium zum Ausschank von fair gehandeltem Kaffee bei offiziellen
Veranstaltungen im R
athaus
Vorlage 174/2017
Der Gemeinderat beschloss, bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und der
Ausschüsse sowie in den Büros des Verwaltungsvorstands ein Getränk aus fairem
Handel (Fairtrade -Kaffee, Saft oder Tee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel
(z.B. Kekse, Chips) zu verwenden.
(Einstimmig gefasster Beschluss, 24 Jastimmen.)
 
10
Mitgliedschaft beim Landschaftserhaltungsverband
Vorlage 175/2017
Der Gemeinderat beschloss, dass die Stadt Wiesloch die Mitgliedschaft im
Landschaftserhaltungsverband beibehält. Nach 2 Jahren ist nochmals eine Evaluierung
der Mitgliedschaft vorzunehmen.
(Einstimmig gefasster Beschluss, 24 Jastimmen.)
 
11
Verkaufsoffener Sonntag im Rahmen des Stadtfestes
Erste Änderung der Satzung über das Offenhalten von Verkauf
sstellen in der Wieslocher Kernstadt vom 24. Februar 2010
Vorlage 192/2017 und Ergänzung
Der Gemeinderat beschloss die erste Änderung der Satzung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen in der Wieslocher Kernstadt.
(Einstimmig gefasster Beschluss, 24 Jastimmen.)
 
12
Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich “Anschluss Süd”; Satzungsbeschluss
gem. §§ 25, 16 BauGB i.V.m. § 4 GemO
Vorlage 189/2017
Der Gemeinderat beschloss ein besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich des sich in
der Aufstellung befindlichen B
ebauungsplans „Anschluss-Süd“ gemäß der beigefügten Satzung.
(Einstimmig gefasster Beschluss, 24 Jastimmen.)
 
13
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse
Gewährung einer Ausfallbürgschaft an die Stadtwerke Wiesloch Strom-GmbH &Co.KG:
Der Gemeinderat stimmte am 25.10.2017 der Übernahme einer Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der Darlehenssumme,
jedoch nicht mehr als 640.000 Euro an die Stadtwerke Wiesloch -Strom-GmbH & Co.KG zur Finanzierung der
Investitionen im Rahmen der Wirtschaftspläne 2017 und 2018 zu.
Die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH verbürgt sich über eine Rückbürgschaft
gegenüber der Stadt Wiesloch für 25,1 % der Darlehensschuld.
Für die Übernahme der Bürgschaft erhält die Stadt von der Gesellschaft während der
Laufzeit der Ausfallbürgschaft eine marktübliche Avalprovision. Diese wird anhand der
Bonität bzw. Ratingstufen ermittelt. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Avalprovision
aus dem Unterschied der Kosten eines ungesicherten Darlehens und eines durch diese
Bürgschaft gesicherten Darlehens ermittelt werden.
 
14
Verschiedenes
a) Pestalozzi-Schule:
Kurzfristige Anschaffung eines neues Heizkessel (OB Elkemann)
b)
Hinweis auf Info-
Veranstaltung Gemeinschaftsschule
am 22.11.2017 um 19 Uhr in
der Mensa im Schulzentrum (OB Elkemann)
c)
Beamer im Ratssaal:
STR Rothenhöfer sprach die mittlerweile extrem schlechte
Qualität der Projektion an.
>Die Ersatzbeschaffung ist bereits für den Haushalt 2018 eingeplant.
 
Wiesloch, den 16.11.2017
Für die Richtigkeit:
Dirk Elkemann, Oberbürgermeister
Tanja Fritz, Schriftführerin

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