(zg) Die Stadtverwaltung Wiesloch weist daraufhin, dass alle Gaststättenbetriebe, die eine Außenbewirtung für das Jahr 2013 benötigen, einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis bis spätestens 28.02.2013 bei der Straßenverkehrsbehörde, Z. 208 stellen müssen.
Wir weisen daraufhin, dass sich die Genehmigungen aus dem Vorjahr nicht automatisch verlängern und ihre Gültigkeit nach Ablauf des genehmigten Zeitraumes verlieren.
Quelle: Stadt Wiesloch