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Neue Wege bei der privaten Altersvorsorge

24. November 2012 | Das Neueste, Politik

(zg) Bei staatlich geförderten privaten Altersvorsorgeprodukten müssen am Ende sowohl die eigenen Beiträge als auch das staatliche Fördergeld bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen – und zwar mit einer angemessenen Rendite. Nur so kann die private Altersvorsorge auch bei sinkendem Niveau der gesetzlichen Renten dazu beitragen, im Alter den Lebensstandard halten zu können. Insbesondere die Abschluss- und Verwaltungskosten sind bei vielen gängigen Produkten der privaten Altersvorsorge heute viel zu hoch. Wir brauchen daher dringend eine verbraucherfreundliche Alternative und werben daher mit Nachdruck für ein Vorsorgekonto.“ Dies sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde in Berlin im Nachgang zu einer Fachveranstaltung, zu der er am Vorabend   in die Landesvertretung Baden-Württemberg eingeladen hatte.

Viele der momentan am Markt angebotenen Produkte stünden zu Recht in der Kritik, zu teuer, zu kompliziert und zu intransparent zu sein. „Produktinformationsblätter, wie sie die Bundesregierung nun auch bei den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten plant, bringen zwar mehr Transparenz und Vergleichbarkeit, aber keine höhere Rendite für das Produkt. Sie gelten zudem nur für Neuverträge“, sagte Bonde. Das eigentliche Problem, die hohen Kosten, werde damit aber nicht gelöst. Auf dem Podium diskutierten Bundesminister a.D. Walter Riester, der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, Hubert Seiter, der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Gerd Billen, der Chefredakteur der Zeitschrift Ökotest, Jürgen Stellpflug, und der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel.

Provisions- und Verwaltungskosten schmälern die Rendite

Viele private Altersvorsorgeprodukte, ob staatlich gefördert oder nicht, verschlängen gerade in den Anfangsjahren einen Großteil des eingezahlten Geldes für Provisions-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Sie verhinderten so den Aufbau eines lukrativen Kapitalstocks, so der Minister. Die unzureichenden Renditen werden auch durch die Ergebnisse einer von der Zeitschrift Finanztest im Oktober dieses Jahres durchgeführten Untersuchung bestätigt. „Von 29 untersuchten Angeboten für die klassische Riester-Rente haben nur fünf knapp die Note gut bekommen. Sehr gut war kein einziger Tarif. 26 weitere angefragte Versicherer legten ihre Angebote erst gar nicht offen“, erklärte Bonde. Dies bestärke das baden-württembergische Verbraucherministerium in seiner Initiative, das Konzept des Vorsorgekontos in der politischen Debatte weiter voranzubringen.

Minister fordert einfaches, transparentes und kostengünstiges Basisprodukt

„Ein verbraucherfreundliches Vorsorgekonto muss in erster Linie garantieren, dass die staatliche Förderung auch bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und zur Erhöhung ihrer selbstfinanzierten Altersvorsorge beiträgt.“ Gerade auch für Geringverdiener und Menschen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien müsse ein einfaches, transparentes und kostengünstiges Basisprodukt verfügbar sein. Ein solches fehle bislang. „Wir wollen ein Produkt, das ohne Abschlusskosten oder Provisionen abgeschlossen werden kann und möglichst niedrige Verwaltungskosten verursacht, um schneller in eine Ansparphase kommen zu können“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister. Die norwegischen Pensionsfonds würden dies mit beeindruckend niedrigen Verwaltungskosten vormachen, aber auch die Deutsche Rentenversicherung sei mit nur 1,4 Prozent Verwaltungskosten bei den Gesamtausgaben ein sehr gutes Beispiel. Weiterhin sollten bei der Anlage der Beiträge ethische, soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Insgesamt sollten aus Sicht des baden-württembergischen Verbraucherministeriums bestimmte Kriterien eingehalten werden. „Mit dem Vorschlag der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV) liegt nun ein Modell vor, das zeitnah und einfach umgesetzt werden könnte. Für dieses möchte ich nachdrücklich werben“, sagte Bonde.

„Die von uns angedachte systemnahe Modellskizze eröffnet Rentenversicherten die Möglichkeit zu sparen, um die Abschläge zurückzukaufen“, sagte Hubert Seiter, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV). Dies solle auch für die Erwerbsminderungsrenten gelten. Zudem biete das Modell noch unentschlossenen Menschen die Chance auf eine Zusatzrente. Wer länger arbeite und einzahle, erhalte dann eine zusätzliche Rente. Das Konzept des Vorsorgekontos bei der Deutschen Rentenversicherung erfülle die Kriterien des Ministeriums an ein kostengünstiges und transparentes Altersvorsorgeprodukt. „Das beste Rezept gegen Armut im Alter bleibt aber nach wie vor, bei guter Gesundheit möglichst lange, qualifiziert und ordentlich bezahlt zu arbeiten“, unterstrich Seiter.

Bundesregierung muss jetzt handeln

„Zu wenige der 40 Millionen Förderberechtigten haben bisher von den staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten Gebrauch gemacht. Es ist deshalb höchste Zeit für eine systemnahe, freiwillige und sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden Angeboten“, betonte Bonde. Ziel sei es, dass allen Verbraucherinnen und Verbrauchern attraktive Angebote zur privaten Altersvorsorge zur Verfügung stünden. „Die Bundesregierung muss jetzt die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit Angebote wie das der der Deutschen Rentenversicherung schnell auf den Markt kommen können“, forderte Verbraucherminister Bonde abschließend.

Kriterien für ein erfolgreiches Vorsorgekonto:

transparent
leicht verständlich
kostengünstig: keine Abschluss- oder Vertriebskosten und möglichst niedrige Verwaltungskosten
vergleichbar
vertretbar unter ethischen, sozialen und ökologischen Kriterien bei der Anlage
Möglichkeit, Abschläge bei früherem Renteneintritt oder Erwerbsminderung ausgleichen zu können
der zu verrentenden Zeitraum muss mit einer realistischen Lebenserwartung kalkuliert und vollumfänglich vererbbar         sein
Geldanlage soll zunächst nur in einer sicheren Anlageform erfolgen (gegebenenfalls kann zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet werden, sich beim Vorsorgekonto für zwei bis drei verschiedene Risikoklassen zu entscheiden)
bei gleicher staatlicher Förderung wie für die am Markt bereits existierenden Produkte sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher ohne definierte Höhenbegrenzung auf das Vorsorgekonto einzahlen können

Produktinformationsblatt (PIB)

Das Bundeskabinett hat am 26. September 2012 eine so genannte Formulierungshilfe für den Entwurf eines Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll vor allem die Transparenz und Vergleichbarkeit von geförderten Altersvorsorgeprodukten verbessert werden. Zu den wesentlichen Inhalten des geplanten Gesetzes gehört ein neues verpflichtendes PIB. Dieses soll für alle Produktgruppen zertifizierter Altersvorsorgeverträge (also auch für Riester-Rentenprodukte) als neu gefasster Paragraph 7 des Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetzes eingeführt werden.

Das PIB soll 18 Elemente mit Informationen über Leistungen, Garantien, Kosten und Risiken, Folgen von Vertragskündigungen, Beitragsfreistellungen etc. beinhalten. Bietet ein Anbieter für Neuverträge kein PIB an, stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern drei Jahre Kündigungsrecht sowie der Anspruch auf Auszahlung des eingezahlten Kapitals nebst Zinsen zu.

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

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