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Mühlhausen wurde berücksichtig

3. Dezember 2012 | Das Neueste, Gesellschaft, Politik

Regierungspräsidium Karlsruhe schüttet 13,3 Millionen Euro für 65 kommunale Maßnahmen aus
(zg) Freude beim Landtagsabgeordneten Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr für den Wahlkreis Wiesloch: Die Gemeinde Mühlhausen wurde beim Ausgleichsstock 2012 für Bau- und Sanierungsarbeiten mit einem Investitionszuschuss von € 60.0000 vom Regierungspräsidium Karlsruhe berücksichtigt.

In Zahlen ausgedrückt lagen die Förderschwerpunkte in den 2012 bewilligten Investitionszuschüssen mit rund 5,8 Millionen Euro bei Kindergärten und Kinderkrippen, gefolgt von Straßen- und Verkehrseinrichtungen mit 3,0 Millionen Euro und Sportstätten mit 1,6 Millionen Euro. Der Rest verteilt sich auf Hochwasserschutzmaßnahmen, Feuerlöschwesen, energetische Sanierung und eine Vielzahl weiterer Maßnahmen.

Für Schmidt-Eisenlohr ist wichtig hervorzuheben, „dass mit den Ausgleichszahlungen zahlreiche Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, trotz knapper Eigenmittel Akzente für die kommunale Entwicklung zu setzen. Ich bin davon überzeugt, dass diese hohen Investitionssummen die lokale Industrie und Wirtschaft stärken und Arbeitsplätze sichert“.

Mühlhausen kann das Geld gut gebrauchen. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden für die Beschaffung eines neuen Löschfahrzeugs (HLF 10/6) für die Abteilungswehr verwendet. Der grüne Abgeordnete freut sich sehr, dass mit dieser für die Mühlhäuser Bürger sicherlich wichtigen Anschaffung, die Sicherheit weiterhin sichergestellt wird.

Hintergrund:
AUSGLEICHSTOCK

Aus der Finanzausgleichsmasse, die den Zweck hat, der Gesamtheit der Gemeinden zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und gleichzeitig übermäßige Finanzkraftunterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden auszugleichen, fließen derzeit landesweit rund 87 Millionen Euro in einen Fonds für leistungsschwache Gemeinden, den Ausgleichstock. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt. Entsteht bei einer Kommune ein be¬sonderer Finanzbedarf, so können Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gewährt werden.

Der Ausgleichstock hat dabei die Aufgabe, durch seine Bedarfszuweisungen

1.    Kommunen in die Lage zu versetzen, notwendige Einrichtungen zu schaffen, wenn deren Finanzierung ihre Leistungskraft auf Dauer übersteigen würde
(primäre Aufgabe);
2.    besondere Belastungen einzelner Kommunen (z.B. als Folge von Unwettern) zu mildern, soweit sie erheblich sind und daher eine unbillige Härte bedeuten;
3.    in – selten auftretenden – Ausnahmefällen einzelnen Kommunen beim Ausgleich ihrer laufenden Haushalte zu helfen, wenn ihnen der Ausgleich trotz angemessener Ausschöpfung aller Einnahmequellen und sparsamster Haushaltsführung nicht nur vorübergehend unmöglich ist.

Die Zuweisungen aus dem Ausgleichstock sollen also fehlende Eigenmittel der Gemeinden ersetzen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Über die Bewilligung entscheiden Verteilungsausschüsse, die bei jedem der vier Regierungspräsidien eingerichtet und mit je drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt sind. Der Verteilungsausschuss im Regierungsbezirk Karlsruhe tagt zweimal jährlich, im Sommer und im Herbst

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