Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 17. März 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Landwirtschaftliche Flächen nicht betreten – Anleinpflicht für Hunde

11. März 2017 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Mit Rücksicht geht es besser

Die ersten Störche wurden in Walldorf gesichtet und in der Natur setzt in diesen Wochen die Vegetation wieder voll ein und damit auch der immer wieder aufkommende Interessenkonflikt zwischen Landwirten, Spaziergängern und Hundehaltern.

Dass das Betreten der freien Landschaft gesetzlich geregelt ist, ist vielen nicht geläufig. So ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz untersagt, landwirtschaftliche Flächen, wozu auch Wiesen gehören, während der Nutzzeit zu betreten. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Spaziergänger müssen daher auf den Wegen bleiben. Dies gilt natürlich auch für deren Hunde.

Wiesen während der Vegetationszeit als Hundeauslauf zu nutzen, ist nicht nur verboten, sondern auch unappetitlich. Wer die Wiesen als Hundeklo missbraucht, verunreinigt das Erntegut, was für die Landwirte zu finanziellen Einbußen führt. Hunde sind daher an der Leine zu führen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres gilt außerdem im Storchenaufzuchtgebiet in Walldorf ein striktes Anleingebot für Hunde. Auslaufmöglichkeiten gibt es in Walldorf auf der eigens dafür angelegten Hundewiese. Abgelegter Hundekot muss auf der Hundewiese und auch andernorts sofort entfernt und über den Restmüll entsorgt werden. Im Bereich der Hundewiese sind sowohl Plastiktüten als auch Abfallbehälter aufgestellt.

Streit gibt es gelegentlich auch zwischen Landwirten und Spaziergängern, weil sich Spaziergänger von den Fahrzeugen der Landwirte belästigt fühlen. Hierbei wird oft vergessen, dass die Feldwege ja gerade dem landwirtschaftlichen Verkehr dienen. Dass die Bewohner eines Aussiedlerhofes nicht nur mit Traktoren, sondern manches Mal auch mit einem PKW die Feldwege befahren, ist unvermeidlich und daher auch gesetzlich erlaubt.

Verwaltung und Landwirtschaft appellieren dringend an alle Spaziergänger, in der Zeit von März bis Oktober die Feldflur nur auf den Wegen zu betreten und Hunde nicht frei über Wiesen und Felder laufen zu lassen. Vom 1. Februar bis 31. August eines jeden Jahres ist das bereits erwähnte im Storchenaufzuchtgebiet geltende Anleingebot für Hunde zu beachten.

Ein Ankömmling scheint das Nest auf dem Nauert’schen Hof zu begutachten

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Zwei Brände im Rhein-Neckar-Kreis – Polizei geht von Brandstiftung aus

Nach zwei Bränden am Samstagabend im Rhein-Neckar-Kreis ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf Brandstiftung. Zwischen 17:30 Uhr und 17:45 Uhr mussten Feuerwehr und Polizei zu zwei Einsatzorten ausrücken, bei denen ein Baucontainer und eine Gartenhütte...

3 Themen, die den Sinsheimer Gemeinderat im Frühjahr beschäftigen

Der Frühling 2026 bringt nicht nur blühende Landschaften in den Kraichgau, sondern auch frischen Wind in die Sitzungssäle des Sinsheimer Rathauses. Nach den Wintermonaten, die oft von administrativen Pflichtaufgaben geprägt waren, stehen nun wieder Projekte auf der...

Ein kleiner Schwarm Wellensittiche

In der Vogelvoliere im Tom-Tatze-Tierheim ist richtig viel los. Acht Wellensittiche zwitschern und flattern fröhlich um die Wette - bis auf zwei. Sie können nicht fliegen. Doch davon lassen sie sich nicht aufhalten. Sie klettern munter zu den anderen hinauf und...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv