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Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für vier Wahlkreise bis 23. Dezember einreichen

4. Juni 2025 | > Wiesloch, Allgemeines, Das Neueste, Informationen, ~ Umgebung

Landtagswahl 2026: Wahlvorschläge für die Wahlkreise Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim können bis zum 23. Dezember beim Kommunalrechtsamt eingereicht werden

Im März 2026 steht in Baden-Württemberg die nächste Landtagswahl an. Der Rhein-Neckar-Kreis ist dabei in vier Wahlkreise aufgeteilt: Wiesloch, Weinheim, Schwetzingen und Sinsheim. Für diese Wahlkreise hat das zuständige Kommunalrechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis nun offiziell zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgerufen.

Bis spätestens Montag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr müssen die Kreiswahlvorschläge schriftlich beim Kommunalrechtsamt (Kurfürsten-Anlage 38–40, 69115 Heidelberg) vorliegen. Verspätet eingegangene Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss am Freitag, 9. Januar 2026.

Wer darf wählen – und wer kandidieren?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kandidieren dürfen alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr erreicht haben und ebenfalls nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. In der Regel stellen Parteien oder Wählervereinigungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen eines demokratischen Auswahlverfahrens auf.

Wahlrechtliche Grundlagen

Die Durchführung der Landtagswahl erfolgt auf Basis des Landtagswahlgesetzes sowie der Landeswahlordnung. Letztere wird derzeit noch angepasst. Sobald die Änderungen in Kraft treten, wird dies im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und zeitnah auf der Website der Landeswahlleiterin bekannt gegeben: www.im.baden-wuerttemberg.de.

Fragen und weitere Informationen

Wer Fragen zur Aufstellung und Einreichung von Kreiswahlvorschlägen hat, kann sich direkt an das Kommunalrechtsamt wenden. Auch die notwendigen Vordrucke sind dort erhältlich:

Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Website des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Foto: Symbolbild / Pixabay

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