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Keine Ortsumfahrung Altwiesloch

24. Februar 2015 | Das Neueste

Ortsumfahrung Altwiesloch nicht im Maßnahmenplan
Keine Perspektive für Realisierung erkennbar

(zg) „Für die Nicht-Aufnahme der Ortsumfahrung Altwiesloch in den Maßnahmenplan Landesstraßen zum Generalverkehrsplan waren 2013 gleich zwei Gründe wichtig: Zum einen zeichnete sich keine Trassenvariante als mehrheitsfähig ab; zum anderen war die Maßnahme auch nach ihrer Bewertung nicht für die Aufnahme in den Maßnahmenplan geeignet“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, bezugnehmend auf den Bericht in der RNZ vom 19.02.15 „Neuer Anlauf für eine Umgehung.“

Der Maßnahmenplan Landesstraßen wurde im Jahr 2013 vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erstellt. In einem aufwendigen Verfahren wurden die 734 für den Generalverkehrsplan angemeldeten Straßenbauprojekte nach einheitlichen Kriterien bewertet. Die danach vordringlichsten Maßnahmen wurden in den Entwurf des Maßnahmenplans aufgenommen. Hierzu wurde eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Der fertige Plan, der die innerhalb der nächsten 10 Jahre realisierbaren Maßnahmen enthält, wurde Ende 2013 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Von den 176 angemeldeten Neubauprojekten konnten 31 in den Maßnahmenplan aufgenommen werden. Die Ortsumfahrung Alt-Wiesloch in der Variante Süd 1 rangierte bei den Neubaumaßnahmen nach einer ersten Bewertung nicht unter den vordringlichsten 100 Maßnahmen und wurde deshalb nicht in die Endbewertung aufgenommen. Maßgeblich hierfür war trotz der hohen Verkehrsbelastung in der Ortsdurchfahrt der hohe Ausbauwert im Bestand, die mit der Neubauplanung verbundenen Eingriffe in Natur und Umwelt und die sehr hohen Kosten. Auch bzgl. der zu erwartenden Entlastung für Anwohnerinnen und Anwohner erzielte das Projekt nur eine mittlere Bewertung.

Selbst wenn es nun für eine Variante Mehrheiten vor Ort geben sollte, ändert dies nichts an der Bewertung des Vorhabens. Zudem steht keine Überarbeitung des Maß­nahmenplans an. „Wir haben im Herbst 2014 das auf fünf Jahre ausgelegte Bauprogramm Landesstraßen vorgestellt, das auf dem Maßnahmenplan aufbaut“, so die Sprecherin des Ministeriums. Finanzielle Spielräume für zusätzliche Projekte außerhalb des Maßnahmenplans seien nicht erkennbar.

Quelle: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur

 

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