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Im Rhein-Neckar-Kreis: Niederschwellige Frauensprachkurse mit Kinderbetreuung

15. Februar 2023 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis fördert niedrigschwellige Sprachfördermaßnahmen für Frauen mit Kinderbetreuung. Ziel ist es, verstärkt Sprachfördermaßnahmen für Mütter von kleinen Kindern im Kreis zu etablieren.

„Wir freuen uns sehr, dass wir nun eine Möglichkeit gefunden haben, auf den dringenden Bedarf an speziellen Sprachfördermaßnahmen für Mütter mit kleinen Kindern zu reagieren“, hebt Dr. Anne Kathrin Wenk, Integrationsbeauftragte und Leiterin der Stabsstelle für Integration und gesellschaftliche Entwicklung hervor.
Eingehende Recherchen und praktische Erprobungen haben gezeigt, dass insbesondere niederschwellige Kursformate mit geringem Stundenumfang pro Woche gut von Frauen mit Kleinkindern besucht werden können. Aus diesem Grund fördert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis solche Formate ab Sommer 2023.

Das Kursformat wurde bereits erfolgreich in Walldorf erprobt. Dort wurden von 2021 bis 2023 in Kooperation mit der Stadt Walldorf und dem Verein Begegnungen in Walldorf e. V. drei niedrigschwellige Sprachfördermaßnahmen mit Kinderbetreuung durchgeführt. Da die Zielgruppe erfahrungsgemäß mit vielen Hürden (z. B. Versorgung mehrerer Kleinkinder, Kinderbetreuungs-Unsicherheit während Corona) beim Zugang zu den Sprachkursen konfrontiert ist, wurde der Fokus in der Pilotphase auf Herausarbeitung verschiedener Gelingens-Faktoren gelegt.
„Wir konnten in den letzten Jahren einige Erfahrungen bei unseren Pilotprojekten in Walldorf sammeln“, erklärt Bildungskoordinatorin Elena Albrecht. „Dies soll jetzt auch anderen Kreiskommunen zugutekommen.“

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration stellt mit der VwV Deutsch anteilige Fördermöglichkeiten für Kursleitungen in niedrigschwelligen Sprachfördermaßnahmen bereit. Die übrigen Kosten, wie Kosten für Kinderbetreuungspersonal, Versicherungen und Fahrtkosten werden durch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis getragen.

Durch den Träger der Kurse müssen geeignete Räumlichkeiten nach Maßgabe des Jugendamts Rhein-Neckar-Kreis gestellt werden. Die Organisation der Kurse kann durch Kommunen, freie Träger oder Vereine übernommen werden. Die Kurse sollen an mindestens zwei Tagen die Woche stattfinden und insgesamt 200 Unterrichtseinheiten umfassen.

Weitere Informationen zu den Kursen sowie das Antragsformular sind auf der Webseite des Landratsamts unter www.rhein-neckar-kreis.de/frauensprachkurse zu finden. Ansprechpartnerin bei Fragen oder Anregungen ist Bildungskoordinatorin Elena Albrecht, E-Mail [email protected], Tel. 06221 522-2206.

 

Teilnehmerinnen eines Frauensprachkurses

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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