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Friedhofssatzung der Stadt Walldorf

1. Dezember 2014 | > Walldorf, Allgemeines, CDU Walldorf, Das Neueste, Die Grünen Walldorf, FDP Walldorf, Gesellschaft, SPD Walldorf

Paragraph zu Kinderarbeit nicht rechtskonform
In seiner öffentlichen Sitzung am 11. November fällte der Gemeinderat mehrheitlich eine Entscheidung, die allen schwerfiel, wie Bürgermeisterin Christiane Staab sowie die Rednerinnen und Redner der Fraktionen erklärten. Es ging um eine Änderung der zuletzt im April 2013 neu gefassten Friedhofssatzung.
Wie Bürgermeisterin Staab und Klaus Brecht, Leiter des Fachbereichs Ordnung und Umwelt, erläuterten, ging es um den Paragraphen, in dem festgelegt worden war, dass auf dem Walldorfer Friedhof nur Grabsteine und Einfassungen verwendet werden dürften, „die nachweislich aus fairem Handel stammen und ohne ausbeuterische Kinderarbeit“ hergestellt worden seien. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hatte sich damit zu befassen, nachdem ein Steinmetzbetrieb aus Oberkirch einen Normenkontrollantrag gestellt hatte, um die Ungültigkeit dieser Regelung zu erwirken. Er hatte sein Grundrecht nach freier Berufsausübung dadurch unzulässig eingeschränkt gesehen. Im April 2014 gab der VGH in einem ähnlichen Fall der Stadt Kehl dem Antrag statt. Wie der Präsident des VGH erklärte, liege das Hauptproblem in der verlangten Nachweisführung. Es gebe keine verlässlichen Zertifikate, die den Ausschluss von Kinderarbeit absicherten. Auch die in der Walldorfer Satzung beispielhaft genannten Zertifikate „Xertifix“ und „Fair stone“ seien mittlerweile nicht mehr auf dem Markt. Der VHG kam daher zu der Auffassung, dass den Steinmetzen der Nachweis von kinderarbeitsfreien Steinen nicht aufgebürdet werden könne.
Die Stadt Walldorf hatte ihrerseits die Zurückweisung des Normenkontrollantrags beantragt. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat nach dem Urteil des VHG nun aber vor, den Paragraphen zu streichen, da keine Aussicht bestehe, den Rechtsstreit zu gewinnen. Moralisch sei sie zwar nach wie vor bei dem Ausschluss von Steinen aus Kinderarbeit, erklärte Christiane Staab, doch könne die Nachweispflicht nicht eingehalten werden, da die Zertifikate nicht aussagekräftig seien.
Moralische Verpflichtung verdeutlichen
Stadtrat Wilfried Weisbrod (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass seine Fraktion einer Änderung der Satzung trotzdem nicht zustimmen könne. Dies sei eine Aufforderung an den Gesetzgeber, das Urteil zu überdenken. Die Gerichte müssten erneut entscheiden. Kinderarbeit sei ille gitim und unmoralisch. Lorenz Kachler (SPD) tat sich ebenfalls schwer damit, den Paragraphen ersatzlos zu streichen. Man müsse darüber nachdenken, ob man eine „rechtssichere“ Formulierung finden könne und man müsse die Bevölkerung für das Thema sensibilisieren, meinte er. Werner Sauer (CDU) mahnte an, dass die Stadt nach Recht und Gesetz handeln müsse. Er konnte sich für die Friedhofsatzung eine Präambel vorstellen, in der man auf die Problematik der Kinderarbeit hinweisen könne. Dagmar Criegee (FDP) überlegte, ob man den Passus in der Friedhofsatzung nicht so formulieren könne, dass ein Grabstein, wenn er nachweislich aus Kinderarbeit stamme, nicht aufgestellt werden dürfe. Bürgermeisterin Christiane Staab gab zu bedenken, dass gerade diese Nachweispflicht das Problem sei, auch wenn man sich moralisch gesehen völlig einig sei. „Öffentlichkeitsarbeit ist das Wichtigste“, stellte Dr. Andrea Schröder-Ritzrau (SPD) fest und regte an, ein Infoblatt zu dem Thema herauszugeben. Dies sicherte die Bürgermeisterin zu.

Alle Mitglieder des Gemeinderats sprachen sich dafür aus, einen Hinweis auf die Problematik der Kinderarbeit in einer Präambel aufzunehmen. Für die verstärkte Öffentlichkeitsarbeit stimmten alle Mitglieder des Gemeinderats bei einer Enthaltung, für die Streichung des fraglichen Paragraphen gemäß Urteil des VGH votierten sechzehn Ratsmitglieder bei vier Gegenstimmen von Bündnis 90/Die Grünen.

Text: Stadt Walldorf

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