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Förderungen für barrierefreies Wohnen 2021 & 2022

9. Oktober 2021 | smart cities

Für barrierefreie Wohnformen gibt es im Wesentlichen zwei Gründe. Entweder liegt ein Pflegegrad vor und die Wohnsituation muss an körperliche Einschränkungen angepasst werden, oder man möchte frühzeitig vorsorgen. Gerade beim Hauskauf kann es sich lohnen, von vorherein barrierefrei zu planen. Für die jeweilige Lebenssituation gibt es unterschiedliche finanzielle Fördermöglichkeiten. Die wichtigsten werden hier vorgestellt.

Ein neues, barrierefreies Haus bauen – Förderprogramm der KfW-Bank

Um Fördermittel für barrierefreie Wohnformen beanspruchen zu können, muss niemand warten, bis man auf Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist. Schon beim Hauskauf lassen sich solche Möglichkeiten für die Zukunft einplanen. So bietet sich der Bungalow als Baustil hervorragend dafür an, bis ins hohe Alter bzw. mit Rollstuhl genutzt zu werden. Die Bauform setzt auf flache, ebenerdige Gebäude ohne Obergeschosse und kommt deshalb ohne Treppen aus.  Zugleich handelt es sich um eine beliebte und attraktive Bauweise auch für junge Familien.  Finanzielle Fördermittel für die vorausschauende, barrierefreie Planung beim Hausbau bietet beispielsweise die KfW-Bank an. Der Kaufkredit kann von vornherein mit einem Umbaukredit kombiniert werden. Damit ist es schon jungen Familien mit Kindern möglich, den Hausbau auf die Nutzung für gesamte Lebensspanne auszurichten. Um zu erkennen, welche Einbauten für ein barrierefreies Wohnen benötigt werden, stellt die KfW-Bank eine App „Check altersgerechtes Wohnen“ zur Verfügung. Zusätzlich fördert die KfW-Bank die Kosten für die Fachplanung und Bauleitung durch Sachverständige.

Pflegebedarf ist eingetreten – Förderungen durch die Leistungsträger

In allen Lebensabschnitten kann Pflegebedarf eintreten. Er besteht vielleicht seit der Geburt oder setzt als Folge von Unfall, Krankheit oder Alter ein. Dabei muss die Wohnsituation stets an die individuellen Einschränkungen angepasst werden. Förderungen bieten auch die Leistungsträger – das sind Pflegekasse, gesetzliche Krankenkasse oder gesetzliche Unfallversicherung. Außerdem treten diese und weitere Kassen wie die Rentenversicherung als Rehabilitationsträger auf. Welcher Leistungsträger für welche Förderung zuständig ist, hängt deshalb von diversen Faktoren ab. Allgemein gilt: Die Pflegekasse bezuschusst wohnfeldverbessernde Maßnahmen wie Türverbreiterungen und Sanitärumbauten. Der Förder-Höchstbetrag liegt bei 4.000 € pro Einzelperson und Maßnahme. Die Krankenkassen stellen Hilfsmittel für die Verbesserung des Wohnbereichs bereit, vor allem Badehilfen und Toilettensitzerhöhungen. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert diverse Wohnungshilfen zu, die von der Schwere des gesundheitlichen Schadens abhängig sind. Dazu gehört für Arbeitsfähige auch die Bereitstellung einer behindertengerechten Wohnung in Arbeitsplatznähe. Vielseitige Maßnahmen für die Integration in Arbeit bieten die Leistungsträger im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen. Dazu gehören auch Umbauten für Garagen, die Kosten eines Maklers für die Wohnraumbeschaffung oder Gebäudeerschließungen, wenn das der Aufnahme von Arbeit dient.

Weitere Fördermöglichkeiten durch Landesprogramme und Aktion Mensch

Es muss nicht immer das Wohnen im eigenen Haus oder einer Mietswohnung sein. Vor allem die Aktion Mensch wünscht sich Anregungen für kreative Wohnkonzepte und fördert vielfältige Alternativen. Dazu gehört barrierefreier Wohnraum für kleinere oder größere Wohngruppen. Ebenso sind Förderprogramme für individuelles und selbstbestimmtes Wohnen möglich. Ebenso setzen diverse Förderprogramme der Bundesländer auf die Förderung von barrierefreiem Wohnraum. So bietet die Landesregierung von Baden-Württemberg über die Landeskreditanstalt eine Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit. Sie ist einerseits für Familien gedacht, die eine gebrauchte Immobilie erwerben und sie barrierefrei umgestalten wollen. Andererseits steht sie Schwerbehinderten offen, die schon eine Immobilie besitzen und sie barrierefrei umbauen möchten. Aufgrund der Fülle an Fördermöglichkeiten sollte man sich auf jeden Fall umfassend und gründlich beraten lassen – beispielsweise bei den Verbraucherzentralen.

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