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Faktenblatt zum Corona-Virus (26.05.2021) – Weitere 999 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus in Baden-Württemberg

26. Mai 2021 | Allgemeines, Corona-Virus, Das Neueste, Gesundheit

Die aktuellen Zahlen in Baden-Württemberg:

Am Mittwoch gab es in Baden-Württemberg weitere 999 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 489.315, davon sind ungefähr 457.468 Personen wieder genesen. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um 18 auf insgesamt 9.893.

9.893 Todesfälle in Baden-Württemberg

Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 18 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 9.893.

Reproduktionszahl liegt bei 0,79

Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,79 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Intensivkapazitäten zu 87,6 Prozent belegt

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 26. Mai 2021, 16 Uhr, 445 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 287 (64,5 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.078 Intensivbetten von betreibbaren 2.372 Betten (87,6 %) belegt.

7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 51,5

Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 51,5.

Hinweise zu inzidenzabhängigen Regelungen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gibt es in der Corona-Verordnung eine Notbremse. Zum 24. April hat der Bund diese Notbremse mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitlich geregelt. Diese greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis durch das Gesundheitsamt festgestellt drei Tage in Folge über 100 bzw. 150 (Einzelhandel) oder 165 (Schulen und Kinderbetreuung) liegt. Auf der anderen Seite treten bei niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen (<100, <50) Lockerungen in Kraft. Die Stadt- und Landkreise informieren darüber, welche Regelungen vor Ort gelten.


Die aktuellen Zahlen im Rhein-Neckar-Kreis:

 


Quellen: rhein-neckar-kreis.de, baden-wuerttemberg.de

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