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Faktenblatt zum Corona-Virus (24.05.2021) – 226 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus am Pfingstmontag in Baden-Württemberg

24. Mai 2021 | Allgemeines, Corona-Virus, Das Neueste, Gesundheit

Die aktuellen Zahlen in Baden-Württemberg:

Am Pfingstmontag gab es in Baden-Württemberg weitere 266 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 487.940, davon sind ungefähr 452.054 Personen wieder genesen. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle stieg um 3 auf insgesamt 9.849.

9.849 Todesfälle in Baden-Württemberg

Dem Landesgesundheitsamt wurden heute 3 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Damit steigt die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 9.849.

Reproduktionszahl liegt bei 0,86

Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 0,86 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.

Intensivkapazitäten zu 85,4 Prozent belegt

Nach Daten des DIVI-Intensivregisters von Krankenhaus-Standorten mit Intensivbetten zur Akutbehandlung sind mit Datenstand 23. Mai 2021, 16 Uhr 4470 COVID-19-Fälle in Baden-Württemberg in intensivmedizinischer Behandlung, davon werden 301 (64,0 %) invasiv beatmet. Insgesamt sind derzeit 2.026 Intensivbetten von betreibbaren 2.372 Betten (85,4 %) belegt.

7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 74,6

Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 74,6.

Hinweise zu inzidenzabhängigen Regelungen

Nach dem Beschluss von Bund und Ländern gibt es in der Corona-Verordnung eine Notbremse. Zum 24. April hat der Bund diese Notbremse mit der Novelle des Infektionsschutzgesetzes bundeseinheitlich geregelt. Diese greift, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Stadt- oder Landkreis durch das Gesundheitsamt festgestellt drei Tage in Folge über 100 bzw. 150 (Einzelhandel) oder 165 (Schulen und Kinderbetreuung) liegt. Auf der anderen Seite treten bei niedrigeren 7-Tage-Inzidenzen (<100, <50) Lockerungen in Kraft. Die Stadt- und Landkreise informieren darüber, welche Regelungen vor Ort gelten


Die Entwicklung Rhein-Neckar-Kreis im Vergleich zum Vortag:


Quellen: rhein-neckar-kreis.de, baden-wuerttemberg.de

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