Dringender Appell aus dem Tom-Tatze-Tierheim in Walldorf
Wer ein Tier aussetzt, macht sich strafbar. Nach § 18 des Tierschutzgesetzes kann das Aussetzen oder Zurücklassen eines Haustieres mit Haft oder einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden. Tiere auszusetzen ist verboten! Ein aktueller Fall im Tom-Tatze-Tierheim sorgt für Betroffenheit.
Samstag morgens finden Mitarbeiter eine Transportbox vor dem Tierheim. In der Box sitzt ein Kater, verunsichert und verängstigt. Zusätzlich sind ein Brief und 300,-€ hinterlegt. Die Erstversorgung des Katers ergibt, dass er eine frisch operierte Bauchnarbe hat. Der Kater wurde also durchaus bis zu diesem Zeitpunkt gut versorgt und sicher auch geliebt. Was aber hat diesen Menschen daran gehindert, ins Tierheim zu kommen? Ein Gespräch über seinen Kater und seine eigene Situation hätte dem Tier sehr viel erspart. Das eigene schlechte Gewissen kann man auch nicht mit 300,-€ besänftigen. Der Kater muss nun erst einmal einige Untersuchungen über sich ergehen lassen, damit er überhaupt wieder vermittelbar ist. Was hat es mit der frisch operierten Bauchnarbe auf sich? Im Tom-Tatze-Tierheim darf der Kater zunächst ganz in Ruhe ankommen.
Auch er appelliert stellvertretend für alle Schützlinge, die ausgesetzt wurden: Haben Sie den Mut, auch unangenehme Situationen wie die Abgabe des eigenen Tieres in einem Tierheim auszuhalten. Stehen Sie dazu, denn das sind Sie Ihrem Familienmitglied schuldig.
www.tierschutz-wiesloch-walldorf.de
Foto: Birgit Schneidewind














