Änderung der Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche

Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis informiert, dass eine der Anordnungen der Allgemeinverfügung zum Schutz der Haubenlerche geändert wurde.

Dabei geht es um eine Aktualisierung der Meldestelle. In Anordnung Nr. 3c) heißt es jetzt: „Sollte eine im Geltungsbereich gehaltene Katze nach draußen entweichen, ist unverzüglich das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Amt für Landwirtschaft und Naturschutz (Telefon 06221 522-5300 oder E-Mail [email protected]) zu informieren.“

Sowohl die sogenannte konsolidierte Fassung der Allgemeinverfügung als auch die Änderungsverfügung sind auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises (www.rhein-neckar-kreis.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie auf der Homepage der Stadt Walldorf (www.walldorf.de) unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden.

 

Text: Stadt Walldorf

 

Veröffentlicht am 4. März 2023, 10:00
Kurz-URL: https://www.wiwa-lokal.de/?p=309152 
OB Wahl 2023

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