Bleiben Sie informiert  /  Mittwoch, 17. September 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg bis 27. Juni

18. Juni 2014 | Das Neueste, Frauenweiler

zeisigweg-3Bebauungsplan Nördlich Zeisigweg

Vom 28. Mai bis zum 27. Juni 2014 kann der Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich Zeisigweg“ in Frauenweiler eingesehen werden, zudem können Anregungen zur Planungen abgegeben werden.

Amtliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Stadt Wiesloch hat beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich Zeisigweg“ in Wiesloch-Frauenweiler aufzustellen sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplans örtliche Bauvorschriften zu erlassen. Durch den Bebau­ungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung der Fläche als „allgemeines Wohngebiet“ bzw. als „Sondergebiet Seniorenwohnen“ geschaffen werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den fol­genden Flurstücknummern: 9972 (teilweise), 9972/78 und 9972/95.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit vom 28. Mai 2014 bis einschließlich 27. Juni 2014 bei der Stadtverwaltung Wiesloch, Fachgruppe 5.11, Marktstraße 13, 68168 Wiesloch, Zimmer 406, während der Dienststunden, vormittags: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nachmittags: Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr, Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Während dieser Frist wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Anregungen zur Planung können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift der Stadtverwaltung vorgetragen werden. Nach § 3 Absatz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Wiesloch, den 21. Mai 2014 gez. Franz Schaidhammer, Oberbürgermeister

Stadt Wiesloch

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Leichte Verletzungen und 20.000 Euro Sachschaden nach Unfall

BMW-Unfall in Rauenberg – Fahrer leicht verletzt Am Dienstagabend verursachte ein 20-jähriger BMW-Fahrer in Rauenberg einen Verkehrsunfall, bei dem er leicht verletzt wurde. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf knapp 20.000 Euro. Der junge Mann war gegen 22:00...

Mehrere Einbruchsversuche und ein vollendeter Einbruch in Mehrfamilienhaus

Einbruchsversuche und Fahrraddiebstahl in Walldorf Zwischen Sonntagabend, 19:30 Uhr, und Montagmorgen, 09:30 Uhr, versuchte eine bislang unbekannte Täterschaft, in zwei Mehrfamilienhäuser in der Johann-Jakob-Astor-Straße und in der Eichendorffstraße einzubrechen. Die...

Gebäudebrand – PM2

Feuer auf Garagendach in Sandhausen – keine Verletzten Am Dienstagnachmittag brach auf dem Dach einer Garage in der Goethestraße in Sandhausen ein Feuer aus. Gegen 16:56 Uhr wurden Feuerwehr und Rettungskräfte alarmiert, die den Brand zügig unter Kontrolle bringen...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive