Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler*innen ab dem Schuljahr 2026/27
Ab dem Schuljahr 2026/2027 tritt bundesweit schrittweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Kraft.
Der Anspruch beginnt zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird in den darauffolgenden Jahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Rechtsanspruch dann für alle Jahrgangsstufen der Grundschule. Ebenso eingeschlossen sind Kinder der Juniorklassen sowie der Grundstufe der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ).
Der Betreuungsanspruch umfasst:
- In Schulwochen (Montag bis Freitag) eine Betreuung im Umfang von täglich acht Zeitstunden – einschließlich der Unterrichtszeit (gesetzliche Feiertage ausgenommen).
- In den Schulferien eine Betreuung an fünf Tagen pro Woche mit ebenfalls jeweils acht Zeitstunden (gesetzliche Feiertage ausgenommen).
- Eine jährliche Schließzeit von bis zu 20 Tagen ist vorgesehen.
Mit dem neuen Rechtsanspruch erhalten Familien eine verlässliche Grundlage zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig sind mit der Umsetzung organisatorische und strukturelle Fragen verbunden.
Um Eltern frühzeitig und transparent zu informieren, stellt die Stadt Wiesloch auf ihrer Homepage eine ausführliche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung.
www.wiesloch.de/ Leben & Bildung/Schulen/Ganztagsbetreuung.
Hier finden Interessierte aktuelle Informationen zur konkreten Umsetzung vor Ort, zu Anmeldeverfahren, Betreuungsmodellen sowie zu weiteren wichtigen Rahmenbedingungen.



















