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Allgemeinverfügung des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zur Haubenlerche

21. Mai 2022 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Die Stadt bleibt im Gespräch mit den Verantwortlichen

Die Stadt Walldorf möchte hiermit darauf hinweisen, dass die Allgemeinverfügung zur Haubenlerche betreffend Walldorf-Süd in keinerlei Zusammenhang mit der Stadtverwaltung steht.
Es handelt sich hierbei um eine Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises als Untere Naturschutzbehörde, auf die die Stadt Walldorf keinen Einfluss hat.

Die Allgemeinverfügung zur Haubenlerche bezeichnet Bürgermeister Matthias Renschler als ”realitätsfremd“. Er sei nicht begeistert davon, „aber uns sind als Stadt die Hände gebunden“, betont Bürgermeister Renschler. Er werde aber in jedem Fall das Gespräch mit den Verantwortlichen beim Rhein-Neckar-Kreis suchen, um eine mildere Lösung für die betroffenen Katzenbesitzer zu finden. 

Die Stadtverwaltung verweist bei weiteren Fragen zur Allgemeinverfügung zur Haubenlerche ausdrücklich auf das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Text: Stadt Walldorf

 

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