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Jens Brandenburg (FDP) warnt vor Bürokratiewelle für Vereine und Mittelstand

29. April 2021 | Allgemeines, FDP, Jens Brandenburg, Politik

Jens Brandenburg am 17.07.18 in Berlin im Deutschen Bundestag. / Foto: Tobias Koch (www.tobiaskoch.net)

Der Bundestagsabgeordnete Jens Brandenburg sieht mit dem geplanten Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz der Bundesregierung eine Bürokratiewelle auf Vereine und Unternehmen im Rhein-Neckar-Kreis zurollen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich künftig auch Vereine und Unternehmen in das Transparenzregister eintragen müssen, welches zur Bekämpfung von Geldwäsche eingeführt wurde. Die Eintragung im Vereins- bzw. Handelsregister wie bisher soll nicht mehr ausreichen, was doppelte Arbeit für die Betroffenen bedeutet. Brandenburg fordert eine digitale Lösung zur Zusammenführung der Register und kritisiert immense Datenschutzprobleme.

Der FDP-Bundestagsabgeordnete für den Rhein-Neckar-Kreis, Jens Brandenburg, warnt vor enormen bürokratischen Belastungen für Vereine und Mittelstand im Kreis infolge des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes der Bundesregierung. „Auf Vereine und Unternehmen rollt eine Bürokratiewelle zu. Ihr bisheriger Aufwand zur Eintragung in das Vereins- bzw. Handelsregister wird verdoppelt, denn künftig sollen sie die nahezu gleichen Informationen auch in das Transparenzregister eintragen“, erklärt Brandenburg. Dieses Register wurde 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche eingeführt.

Der Abgeordnete kritisiert, dass die Bundesregierung ihre Versäumnisse bei Vereinen und Unternehmen ablade: „Anstatt ehrenamtlich Engagierte und Unternehmer gerade inmitten der Corona-Krise mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten, muss die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben in Sachen Digitalisierung machen. Wir brauchen digitale Lösungen um die Register zusammenzuführen, so dass die Informationen nur einmal eingetragen werden müssen.“

Weiterhin fordert er einen besseren Schutz privater Daten: „Auch die Verantwortungsträger in Vereinen und Unternehmen haben ein Recht auf Datenschutz. Daher ist es inakzeptabel, dass nahezu jedermann über das Transparenzregister Zugriff auf private Informationen wie Geburtsdaten und Adressen erlangen kann. Diese Informationen dienen alleine der Bekämpfung von Geldwäsche und dürfen auch nur den dafür zuständigen Behörden zur Verfügung stehen“, betont der Abgeordnete.

„Wir in der FDP-Bundestagsfraktion werden uns im Gesetzgebungsverfahren für digitale Lösungen statt neuer bürokratischer Belastungen und für einen angemessenen Datenschutz beim Transparenzregister einsetzen“, erklärt Brandenburg abschließend.

Autor: Wahlkreisbüro Dr. Brandenburg
Foto: Tobias Koch

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