Bleiben Sie informiert  /  Freitag, 06. November 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Erneute Sachbeschädigung am Festplatz – Eisweinhalle grossflächig besprüht

21. Mai 2019 | > Wiesloch, Das Neueste, Leitartikel

(red) Wiesloch, 21.05.2019 – Nach dem Vandalismus an zwei Bäumen auf dem Festplatz bei der Eisweinhalle muss man nun feststellen das auch an den Wänden der Eishalle massiv Vandalismus betrieben wurde!

Es scheint sich hier im Falle der Schmierereien an der Eishalle um zwei noch unbekannte Tätergruppen zu handeln. Zunächst haben bisher unbekannte Täter eine dem rechtsradikalen Milieu zuzuordnende „Nachricht gesprüht“ d.h. 3 Worte und ein Hackenkreuz. Dem anworteten nun weitere bisher unbekannte Täter, die dem linksradikalen Milieu zuzuordnenden sind d.h. neben Schmierereien in Form von Schrift auch das sog. Anarchiezeichen.

Der Gesamtsachschaden kann unter Vorbehalt auf rund 4.000 – 5.000 Euro beziffert werden. Der Tatzeitpunkt wird unserer Erkenntnis nach geschätzt zwischen Freitag 17 Uhr und Samstag Nachmittag 15 Uhr.

Vollgeschmierte Hauswände, Straßenschilder und Zugwaggons sind ein mittlerweile alltägliches Bild in deutschen Städten. Auf rund 200 Millionen Euro summieren sich alljährlich die durch illegale Graffiti verursachten Kosten, so das Ergebnis einer Studie des Deutschen Städtetags.

— Mitteilung der Polizei —

Kraichgauschule in Mühlhausen und Eishalle in Wiesloch mit Farbe besprüht – Polizei ermittelt und sucht Zeugen

— Ende der Mitteilung der Polizei —

 

Allgemeine Information der Polizei zum Thema illegale Graffiti:

Die meist jugendlichen Sprayer sind sich über die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys oft nicht im Klaren.

Fakt ist:

  • illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • der Verursacher macht sich schadenersatzpflichtig
  • und wird strafrechtlich verfolgt.

Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr für den von ihm verursachten Schaden zur Kasse gebeten zu werden. Denn so lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Wird nur ein einzelner Täter aus einer Gruppe von Sprayern überführt, haftet er zudem für den gesamten Schaden.

Quelle: Illegale Graffiti

Weitere Illegale Graffitis in unserer Region:

Fotos: Robert Pastor und Rhein-Neckar-Aktuell

 

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Berufliche Orientierung

Anpfiff ins Leben zieht positive Bilanz: Erfolgreiches Pilotprojekt zur Berufsorientierung Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Heidelberg unterstützte Anpfiff ins Leben in der Saison 2025/26 Nachwuchsfußballer in Walldorf und Heidelberg bei der Planung ihrer...

Stadtwerke Wiesloch informieren

Stadtwerke Wiesloch bitten um Selbstablesung der Wasserzähler Kundinnen und Kunden müssen ihre Zählerstände bis spätestens 22. November 2026 übermitteln. Dafür stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Die Stadtwerke Wiesloch starten Anfang November mit der...

Feuerwehr Schatthausen lädt zur gemeinsamen Totenehrung ein

Feuerwehr Schatthausen lädt zur Totenehrung ein Im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums gedenkt die Feuerwehr am 14. November ihrer verstorbenen Kameradinnen und Kameraden. Ein Jahrhundert Feuerwehrgeschichte ist auch mit zahlreichen Menschen verbunden, die sich über...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv