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Walldorf: Hundehalter in der Pflicht

27. Januar 2018 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Wer sich im neuen Jahr einen Hund angeschafft hat, sollte auch daran denken, diesen bei der Stadt anzumelden. Denn die Meldepflicht in der Gemeinde gilt nicht nur für Zweibeiner, sondern auch für Vierbeiner, für die Hundesteuer zu entrichten ist.

Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Stadt im Bürgerbüro im Rathaus angemeldet werden. Wer es versäumt (hat), seinen Hund anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Die Hundesteuer beträgt in Walldorf 78 Euro im Jahr für den ersten Hund. Ein Zweithund kostet 156 Euro und jeder weitere Hund ebenfalls 156 Euro pro Jahr. Mit Hundesteuermarke sind Mensch und Hund auf der sicheren Seite.

Das Bürgerbüro ist wie folgt geöffnet:

Mo., Di., Do.     7.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Mi.                      7.30 Uhr bis 18.30 Uhr
Fr.                      7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Auf geht‘s zum Bürgerbüro, um die Hundemarke abzuholen.

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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