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Jetzt Führerscheine umtauschen

7. Januar 2017 | Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

Änderungen im Fahrerlaubnisrecht: Jetzt Führerscheine umtauschen – Wichtige Neuregelung für Fahrer von Klein-Lkw, Kleintransportern und Kleinbussen

rp_43F-RNK-Wappen-150x150-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1-1.jpgMartina Friedrich, Leiterin der Führerscheinstelle des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, weist auf wichtige Änderungen für Inhaber der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E hin.

„Unter dem Eindruck eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens hat das Bundesverkehrsministerium Änderungen im Fahrerlaubnisrecht mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen beschlossen. Rückwirkend zum 19. Januar 2013 werden Führerscheine der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E, die ab diesem Zeitpunkt erteilt worden sind, auf fünf Jahre befristet und nur nach Gesundheitsprüfung verlängert.

Das hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg bekannt gegeben“, so Friedrich.

„Auch wenn die Befristung der C1, C1E -Klassen frühestens ab 19. Januar 2018 für betroffene Fahrerlaubnisinhaber relevant wird, möchten wir frühzeitig darauf hinweisen, denn die Führerscheininhaber müssen ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen, sonst erlischt die Gültigkeit“, informiert Friedrich.

Für Fahrerlaubnisse, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 neu erteilt wurden, bleibt es wie bisher bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Dieser Personenkreis muss nichts veranlassen.

Gleiches gilt für Inhaber von Fahrerlaubnisklassen (Klasse 3 alt), die bis zum 31. Dezember  1998 neu erteilt wurden; diese genießen Besitzstand und haben unbefristete Gültigkeit.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Klassen C1, C1E, C und CE, die ab dem 19. Januar 2013 erteilt worden sind. „Diese Klassen berechtigen nicht mehr Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, zu führen.

Hierzu sind die Klassen D1 und D1E erforderlich“, so Friedrich. Ausgenommen sind insbesondere. Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Polizei, anerkannten Rettungsdiensten, des THW, Krankenwagen und Wohnmobile. 

Die Neuregelung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten. Ein Verstoß gegen die neuen Vorgaben der Fahrerlaubnisklassen wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes als Straftat sanktioniert.

Rückfragen zu den Neuregelungen beantworten die Führerscheinstellen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis:

Sinsheim  07261 94665504

Weinheim 06201 98436030

Wiesloch 06222 30734334

 

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

 

 

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