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Höchste Waldbrandgefahren -stufe

4. Juli 2015 | Das Neueste, Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises

Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert:

Höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht

rnkDurch das anhaltend trockene und sehr heiße Wetter steigt die Waldbrandgefahr auch im Rhein-Neckar-Kreis. „Besonders in den trockenen Kiefernwäldern auf sandigen Böden zwischen Mannheim und Altlußheim besteht ein extrem hohes Waldbrandrisiko“, weiß Sebastian Eick, Leiter des Forstbezirks Rheintal-Bergstraße und des Forstamts Mannheim.

Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben.

Weit über die Hälfte aller Waldbrände entstehen jedes Jahr durch Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit. Waldbrände führen nicht nur zu großen finanziellen Schäden für die Waldbesitzer, sondern zerstören auf Jahre hinaus die Lebensgrundlagen für viele im Wald lebende Tiere und Pflanzen.

Deshalb bittet das Kreisforstamt die gesamte Bevölkerung durch umsichtiges Verhalten mitzuhelfen, die Brandgefahr einzugrenzen. Gerade jetzt sind die Regeln beim Umgang mit Feuer im Wald besonders zu beachten: Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald grundsätzliches Rauchverbot. Feuermachen ist nur an fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten. Auch ein Feuer an erlaubten Stellen muss immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen des Grillplatzes gelöscht werden. Offenes Feuer muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.

Wichtig ist es zudem, dass Schranken und Wege nicht mit Fahrzeugen zugeparkt werden, so dass im Notfall Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge zufahren können.

Die Forstämter Rhein-Neckar-Kreis und Mannheim appellieren an alle Waldbesucher, umsichtig zu sein und die Regeln zum Schutz des Waldes einzuhalten. Sollte jemand einen Waldbrand entdecken – bitte umgehend der Feuerwehr melden

 

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Anmeldung der Schulanfänger

Alle Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren sind, werden in diesem Jahr schulpflichtig. Kinder, die zwischen dem 01. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren sind, können angemeldet werden. Schulpflichtige, aber nicht schulfähige Kinder...

Anmeldetermine der weiterführenden Schulen

Anmeldungen für die Klasse 5 der weiterführenden Schulen werden an folgenden Tagen in den jeweiligen Schulsekretariaten entgegengenommen. Ottheinrich-Gymnasium, Gymnasiumstr. 1-3, 69168 Wiesloch, Tel. 06222 843800 Über unsere Schulhomepage www.ohgw.de finden Sie alle...

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