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Landgericht verhandelt wegen schwerem Bandendiebstahl

28. März 2015 | Das Neueste

Davon sind 3 Straftaten aus unserer Region.

Schwerer Bandendiebstahl?
2. Große Strafkammer – 2 KLs 250 Js 17376/14
Landgericht Heidelberg verhandelt seit Donnerstag, 26.03.2015, 09.00 Uhr
(Fortsetzungstermine: Donnerstag, 16.04.2015, Donnerstag, 23.04.2015, Mittwoch, 29.04.2015, und Donnerstag, 30.04.2015 – je 09.00 Uhr)
Strafverfahren gegen 5 Rumänen
1. Nicolae-M. D. (geb. 1988)
Verteidigerin: RAin Lemmer, Heidelberg
2. Catalin P. (geb. 1979)
Verteidigerin: RAin Küttner, Köln
3. Nicolae-C. P. (geb. 1980)
Verteidigerin: RAin Mannemach-Junge, Mannheim
4. Ion D. (geb. 1970)
Verteidigerin: RAin Patsch, Mannheim
5. Paul D. S. (geb. 1985)
Verteidigerin: RAin Faust, Höhr-Grenzhausen
wegen schweren Bandendiebstahls u.a.
Die Anklagten N.M. D., C. P. und I. D. sollen sich spätestens im Juni 2014 zusammengeschlossen haben, um in arbeitsteiligem Zusammenwirken regelmäßig nachts in Spielhallen einzubrechen und dort Bargeld aus Spielautomaten gewaltsam zu entwenden mit dem Ziel, den Erlös anschließend unter den Beteiligten aufzuteilen. Dadurch sollen sie sich eine dauerhafte erhebliche Einnahmequelle verschafft haben wollen. Spätestens im September 2014 sollen sich N.-C. P. und P.D. S. angeschlossen haben. In Ausführung dieses Entschlusses sei versucht worden, am 18.06.2014 in ein Bowling Center in Ludwigshafen einzubrechen, was misslang. Am 23.06.2014 sollen die zunächst agierenden drei Angeklagten dann aber in dieses Bowling-Center eingebrochen sein, hier Spielautomaten aufgehebelt und 25.000 € erbeutet haben. Zugleich hätten sie einen Sachschaden in Höhe von 5.000 € verursacht. Weitere Einbrüche sollen die Angeklagten am 03.07.2014 wiederum im genannten Bowling-Center (Beute: 56.900 €), am 07.08.2014 in einer Spielhalle in Wiesloch (Beute: 22.307 €), am 26.08.2014 in einem Spielcasino in Kaiserslautern (Beute: 16.221,60 €), am 16.09.2014 in Wiesloch (keine Beute), am 25.09.2014 in St. Leon-Rot (Beute: 45.220 €) und am 06.10.2014 in Stockstadt unternommen bzw. versucht haben. Die 1. Große Strafkammer hat zur Durchführung der Beweisaufnahme 13 Zeugen geladen.
Wir werden weiter berichten.

Quelle: Landgericht Heidelberg, Pressestelle

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