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Was sollte man über Privatkredite wissen?

16. September 2016 | Verbraucherinformationen

Definition des Begriffs Privatkredit

Ein Privatkredit ist ein Darlehen, das den gesetzlichen Regelungen eines Darlehensvertrags (vgl. § 488 BGB) unterliegt. Der Begriff „privat“ bezieht sich hierbei auf den Kreditnehmer als private Person.
Bei einem privaten Darlehen wird dem Kreditnehmer, der über eine entsprechende überprüfbare Kreditwürdigkeit verfügen muss, eine vereinbarte Summe gegen einen festgelegten Zinssatz zur freien Verfügung gestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich der Schuldner, die überlassene Kreditsumme nach den Vereinbarungen des Kreditvertrages zurückzuzahlen. In der Regel wird für die Rückzahlung eine feste monatliche Rate vereinbart, deren Rückzahlungszeitraum, je nach Höhe des Darlehens, zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren in Anspruch nehmen kann. Die Rate setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, dem Tilgungsanteil und dem Zinsanteil.

Es gibt eine große Anzahl von Bezeichnungen für den Privatkredit. Die Form dieses Darlehens ist in der Regel ein Ratenkredit, variabel sind hingegen die Verfügungsoptionen. Es gibt Privatkredite, bei denen die Kreditsumme frei verfügbar ist oder alternativ zweckgebunden für ein bestimmtes Vorhaben. Ein Beispiel für einen zweckgebundenen Privatkredit ist der Autokredit. Der hier häufig angebotene besonders günstige Zinssatz wird ausschließlich für den Zweck eines Autokaufs gewährt.

Weitere Bezeichnungen für einen Privatkredit sind beispielsweise:

  • Konsumentenkredit
  • Immobilienkredit
  • Möbelkredit
  • Einrichtungskredit
  • Baukredit
  • Studentenkredit
  • Hochzeitskredit


Wissenswertes zur Kreditwahl

Bei der Kreditwahl eines privaten Kredites kommt es in der Gesamtheit auf die besten Konditionen an. Bei der Entscheidung für eine Kreditart darf nicht nur die benötigte Kreditsumme berücksichtigt werden, sondern sämtliche zusätzliche Kosten, die in die spätere monatliche Rate mit einfließen. In der Regel sind dies vor allem die Zinsen, deren Höhe wesentlich von der Bonität des Kreditnehmers beeinflusst wird. Je besser das Ergebnis der verpflichtenden Schufa-Auskunft, desto höher die Bonität (Kreditwürdigkeit) und umso kostengünstiger die Kreditnebenkosten.

Wer keinen Privatkredit in Anspruch nehmen möchte und nur gelegentlich einen höheren Geldbedarf hat, als das Konto verfügbar hält, ist möglicherweise mit einem Rahmenkredit gut beraten. Diese auch als Abrufkredit bekannte Darlehensform deckt die Lücke zwischen einem Ratenkredit und dem bekannten Dispositionskredit. Die flexible Kreditform erfordert keine Laufzeit, sondern kann nach Bedarf im Sinne eines flexiblen Verfügungsrahmens genutzt werden. Die Rückzahlung erfolgt jeweils monatlich, wahlweise mit einem festen Betrag oder als Einmalsumme.
Im Unterschied zum Privatkredit in Form eines Ratenkredites kann sich der Zinssatz ändern. Dies trifft auch auf den Dispositionskredit zu, der ebenfalls einen Verfügungsrahmen nach Bedarf darstellt. Im Gegensatz zum Dispokredit erlaubt der Rahmenkredit jedoch sehr geringe Rückzahlungssummen, was für viele ein Beginn in die sogenannte Schuldenfalle bedeuten kann.

Privatkredit von Privat oder Kreditinstitut an Privat

Landläufig wird der Privatkredit häufig als ein Darlehen von Privat an Privat interpretiert. Dies ist zwar auch eine zulässige Möglichkeit, definiert jedoch nicht die Bedeutung dieser Kreditform. In wirtschaftlicher und juristischer Hinsicht ist der Privatkredit ein Darlehen an eine private Person. Im Gegensatz dazu gibt es Firmen- beziehungsweise Gewerbekredite, deren Regelungen im Kreditwesengesetz (KWG) festgehalten sind.

Ein Privatkredit kann an einen privaten Kreditnehmer demnach sowohl von Privatpersonen als auch seitens Banken oder anderen gewerblichen Instituten gewährt werden. Sobald ein Kreditvertrag mit der Vereinbarung zur Zahlung von Raten und der Erhebung von Kreditzinsen aufgesetzt wird gelten die im Gesetz verankerten Rahmenbedingungen. Diese Bedingungen sind in jedem Fall für Kreditgeber und Kreditnehmer gleichermaßen verbindlich.

Ein Privatkredit hingegen, bei dem beispielsweise ein Freund dem anderen privat eine bestimmte Geldsumme leiht, unterliegt nicht den rechtlichen Kriterien eines Ratenkredites. Verbindlich gelten hier nur die Vereinbarungen, die zwischen beiden Privatpersonen getroffen wurden.

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