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Walldorf: Städtisches Förderprogramm zum Einbruchschutz nutzen

17. Februar 2018 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Auf Nummer sicher gehen

Ein Einbruch in den eigenen vier Wänden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Abgesehen vom materiellen Schaden bleiben dabei oftmals sehr viele schwerwiegendere psychische Folgen durch die Verletzung der Privatsphäre und das verloren gegangene Sicherheitsgefühl zurück.

Die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass Einbrecher möglichst einfach und schnell in Häuser und Wohnungen eindringen wollen. Oftmals handelt es sich um Gelegenheitstäter, die den Zutritt über offen stehende oder schlecht gesicherte Fenster und Türen ausnutzen. Deshalb lautet der erste Rat immer, Fenster und Türen beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zu schließen. Durch die Nachrüstung gefährdeter Bauteile kann man Einbrechern das Eindringen zudem erheblich erschweren.

Die Stadt Walldorf hat im März 2017 ein Förderprogramm zum Einbruchschutz aufgelegt und möchte den Walldorferinnen und Walldorfern dabei helfen, sich nachhaltig vor ungebetenem Besuch zu schützen. Mit dem Programm fördert die Stadt auf Antrag die mechanische Nachrüstung vorhandener Bauteile, wie zum Beispiel der Fenster, Haustüren oder Kellerfensterschächte. Wichtig ist dabei, dass die Nachrüstprodukte zertifiziert sind oder den jeweiligen Normen entsprechen und von einem Fachbetrieb eingebaut werden. Fördervoraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse durch die Kriminalpolizei, die sich das Gebäude aus dem Blickwinkel des möglichen Einbrechers anschaut und dann entsprechende Sicherungsempfehlungen ausspricht. Nicht gefördert werden elektronische Maßnahmen wie zum Beispiel Alarmanlagen, Videokameras oder Bewegungsmelder.

Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der nachgewiesenen Aufwendungen, wobei hier die mögliche Förderung der KfW abgezogen wird, unabhängig davon, ob diese Förderung in Anspruch genommen wurde. Der Förderhöchstbetrag für ein Gebäude oder eine Wohnung beträgt 2.500 Euro. Die Bagatellgrenze beträgt 500 Euro. Antragsberechtigt sind Eigentümer von Häusern oder Wohnungen. Mieter von Häusern oder Wohnungen können mit Zustimmung der Eigentümer ebenfalls einen Antrag stellen.

Information

Informationen und die Förderrichtlinie zu diesem Förderprogramm sind im Rathaus Walldorf erhältlich bei Christian Horny, Fachdienst Umwelt, Telefon (0 62 27) 35-12 31, per E-Mail unter [email protected] oder auf der Homepage der Stadt Walldorf unter dem Menüpunkt „Umwelt“

Wer sich solche Szenen ersparen möchte, sollte sein Heim gut schützen, auch mit städtischer Förderung (Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes)

Text: Stadt Walldorf

 

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