Bleiben Sie informiert  /  Sonntag, 12. Oktober 2025

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Walldorf-Pass 2016 macht’s möglich – Jetzt im Bürgerbüro beantragen

18. Januar 2016 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Auch 2016 bietet die Stadt mit dem „Walldorf-Pass“ einen Gutscheinkatalog als preisgünstigen Türöffner zu verschiedensten Einrichtungen und Freizeitaktivitäten an.

Wer den „Walldorf-Pass“ wieder oder erstmalig nutzen möchte, kann die Gutscheine ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus während der Öffnungszeiten abholen.
Einige Kriterien müssen jedoch erfüllt sein, um in den Genuss des Gutscheinkatalogs zu kommen. Zu den Berechtigten zählen Walldorfer Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis zum Alter von 25 Jahren, die die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenzen erfüllen. Die Einkommensgrenzen, die zugrundgelegt werden, bleiben gegenüber 2015 unverändert.
Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent erhalten den „Walldorf-Pass“ ebenfalls.

Die Gutscheine bieten Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten. Als besonders beliebte Ziele haben sich der Luxor-Filmpalast und das Freibad und Hallenbad im AQWA Bäder- und Saunapark herauskristallisiert.
Man kann auch einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag für einen Walldorfer Verein wählen, für einen Kurs im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße. Auch Eintrittskarten für „Konzerte der Stadt“ gehören unter anderem zum Walldorf-Pass-Paket. Das Bürgerbüro informiert über den Gutscheinkatalog, der auch unter www.walldorf.de in der Rubrik „Leben in Walldorf“ unter „Erwachsene und Familien“ zu finden ist.

Nachweise nicht vergessen

Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Die Einkommensgrenzen
Haushalte mit
1 Person 1.280 Euro
2 Personen 1.955 Euro
3 Personen 2.570 Euro
4 Personen 3.186 Euro

Bürgerbüro im Rathaus
Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr

Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.

Text: Stadt Walldorf

Das könnte Sie auch interessieren…

Stadt Walldorf: Rathaus geschlossen

  Die Stadt Walldorf informiert: Am Kerwemontag, 20. Oktober, sind das Rathaus sowie sämtliche Dienststellen der Stadt Walldorf geschlossen. Der technische Notdienst des städtischen Bauhofs bleibt erreichbar (Telefon 35-1450, außerhalb der Dienstzeiten 0152/3890...

Tauschregal für Advents- und Weihnachtsschmuck

Nachhaltiger Weihnachtsschmuck: Tauschaktion in der Stadtbibliothek Wiesloch Wohin mit dem alten Advents- und Weihnachtsschmuck, der sich über die Jahre zu Hause angesammelt hat? Die Stadtbibliothek Wiesloch bietet hierfür eine nachhaltige Lösung: Ein...

Glück im Unglück

Hund sorgt für Aufregung auf der A6 Am Freitagmorgen gegen 9.55 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer einen freilaufenden Hund auf der Autobahn 6. Das Tier befand sich zwischen den Anschlussstellen Schwetzingen/Hockenheim und Schwetzingen auf der linken Fahrspur und...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archive