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Walldorf-Pass 2016 macht’s möglich – Jetzt im Bürgerbüro beantragen

18. Januar 2016 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Auch 2016 bietet die Stadt mit dem „Walldorf-Pass“ einen Gutscheinkatalog als preisgünstigen Türöffner zu verschiedensten Einrichtungen und Freizeitaktivitäten an.

Wer den „Walldorf-Pass“ wieder oder erstmalig nutzen möchte, kann die Gutscheine ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus während der Öffnungszeiten abholen.
Einige Kriterien müssen jedoch erfüllt sein, um in den Genuss des Gutscheinkatalogs zu kommen. Zu den Berechtigten zählen Walldorfer Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis zum Alter von 25 Jahren, die die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenzen erfüllen. Die Einkommensgrenzen, die zugrundgelegt werden, bleiben gegenüber 2015 unverändert.
Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent erhalten den „Walldorf-Pass“ ebenfalls.

Die Gutscheine bieten Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten. Als besonders beliebte Ziele haben sich der Luxor-Filmpalast und das Freibad und Hallenbad im AQWA Bäder- und Saunapark herauskristallisiert.
Man kann auch einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag für einen Walldorfer Verein wählen, für einen Kurs im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße. Auch Eintrittskarten für „Konzerte der Stadt“ gehören unter anderem zum Walldorf-Pass-Paket. Das Bürgerbüro informiert über den Gutscheinkatalog, der auch unter www.walldorf.de in der Rubrik „Leben in Walldorf“ unter „Erwachsene und Familien“ zu finden ist.

Nachweise nicht vergessen

Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Die Einkommensgrenzen
Haushalte mit
1 Person 1.280 Euro
2 Personen 1.955 Euro
3 Personen 2.570 Euro
4 Personen 3.186 Euro

Bürgerbüro im Rathaus
Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr

Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.

Text: Stadt Walldorf

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