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Walldorf: Ordnungsamt weist auf „Falschparkererlass“ des Landes hin

4. Februar 2024 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste, Politik

Für Fußgänger muss Platz bleiben

Das Ordnungsamt der Stadt Walldorf macht aus aktuellem Anlass nochmals auf den sogenannten „Falschparkererlass“ des baden-württembergischen Verkehrsministeriums vom Mai 2020 aufmerksam. Mit diesem werden die Bußgeldstellen der unteren Verwaltungsbehörden sowie die örtlichen Straßenverkehrsbehörden in Fällen, in denen verkehrswidrig auf Gehwegen geparkt wird, zur rigorosen Anwendung der Sanktionsmöglichkeiten aufgefordert. Im Erlass wird klar ausgeführt, dass jedes Gehwegparken, das nicht für Fußgänger eine freie Mindestbreite von eineinhalb Metern Gehweg belässt, den Tatbestand der Behinderung erfüllt.

Mit der schon im April 2020 erfolgten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO), die der Förderung des Fuß- und Radverkehrs dienen soll, haben sich zudem die Bußgelder deutlich erhöht: Schon für verbotswidriges Parken auf dem Gehweg fallen demnach 55 Euro an; werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, liegt das Bußgeld bei 70 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird länger als eine Stunde verbotswidrig geparkt, klettern diese Sätze auf 70 Euro plus einen Punkt beziehungsweise 80 Euro plus einen Punkt.

 

 

Wie das Ordnungsamt mitteilt, werde seitens der Bürger bei der Meldung von Falschparkern öfter moniert, dass die Stadt entgegen dem Erlass zu wenig tue. Andererseits gebe es aber auch viele Beschwerden seitens der verwarnten Verkehrsteilnehmer, unter anderem mit dem Vorwurf der „Abzocke“. Man sei sich auch der Situation bewusst, dass in Walldorf historisch bedingt sehr viele Gehwege schon in Gänze keine Breite von eineinhalb Metern hätten. Wichtig sei aber dennoch, dass der Raum für Fußgänger nicht beeinträchtigt werden darf. Das sei gerade für Rollatornutzer und Rollstuhlfahrer besonders schlimm, die bei zu wenig Platz gezwungen werden, auf die Straße auszuweichen, ebenso für Menschen mit Kinderwagen und für radelnde Kinder, die nach der StVO bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren müssen.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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