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Walldorf: Hundehalter in der Pflicht

17. Januar 2021 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

Wer sich zu Weihnachten oder im neuen Jahr einen Hund angeschafft hat, sollte auch daran denken, diesen bei der Stadt anzumelden.

Die Meldepflicht in der Gemeinde gilt nicht nur für Zweibeiner, sondern auch für Vierbeiner, für die Hundesteuer zu entrichten ist. Jeder Hund, der älter als drei Monate ist, muss bei der Stadt im Bürgerbüro im Rathaus angemeldet werden.

Wer es versäumt (hat), seinen Hund anzumelden, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Hundesteuer beträgt in Walldorf 78 Euro im Jahr für den ersten Hund. Ein Zweithund kostet 156 Euro und jeder weitere Hund ebenfalls 156 Euro pro Jahr. Für Kampfhunde und gefährliche Hunde gilt ein erhöhter Steuersatz.
Mit Hundesteuermarke sind Mensch und Hund auf der sicheren Seite.

Da das Rathaus coronabedingt für den Publikumsverkehr geschlossen ist, muss für die Anmeldung vorab ein Termin im Bürgerbüro vereinbart werden unter der Rufnummer 35-0.

Diese beiden haben ein gutes Gewissen, denn sie sind angemeldet

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

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