Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 12. Mai 2026

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Aktuelle Nachrichten und Berichte aus Wiesloch und Walldorf

Walldorf: Halten und Parken an engen Straßenstellen          

8. November 2021 | > Walldorf, Allgemeines, Das Neueste

An engen Straßenstellen ist nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Halten unzulässig. Dies gilt auch ohne Ausschilderung erst recht für das Parken, denn es handelt sich hier um ein gesetzliches Halteverbot.

Am vergangenen Samstag wurde den Anwohnern der engen Straßen zwischen der Schwetzinger Straße und der Heidelberger Straße mittels Feuerwehrfahrzeug der Sinn und Zweck dieses gesetzlichen Halteverbots demonstriert. Aufgrund parkender Fahrzeuge war für das Feuerwehrfahrzeug kein Durchkommen möglich.

 

 

Eng ist eine Straßenstelle, wenn durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs größtmöglicher Breite (2,55 m) zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mind. 0,5 m (je 0,25 m rechts und links) nicht mehr gewährleistet ist. Verkehrsteilnehmer, die dort halten oder parken, ohne dabei eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 m übrig zu lassen, begehen eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Neben der Ahndung durch Verwarnungen und Bußgelder drohen den Falschparkern sogar Punkte im Flensburger Fahreignungsregister, wenn die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen im Einsatz durch unzulässiges Halten oder Parken verhindert wurde.

Alle Anwohner an engen Straßenstellen sind daher gehalten, ihre Fahrzeuge zunächst auf den eigenen Stellplätzen unterzubringen. Wo dies nicht möglich ist, muss auf andere zum Parken geeignete Straßen und Parkplätze ausgewichen werden.
In diesem Zusammenhang berichteten einige Anwohner, dass sie beim Parken in anderen Straßen von den dortigen Anwohnern beschimpft bzw. belehrt werden, dass sie deren Parkplätze wegnähmen. Dies ist sowohl zwischenmenschlich als auch verkehrsrechtlich völlig daneben. Öffentliche Verkehrsanlagen sind grundsätzlich der Allgemeinheit zur Nutzung gewidmet. Das Recht auf die alleinige Nutzung einer Parkmöglichkeit vor dem eigenen Haus existiert schlichtweg nicht. Auch hier ist § 1 der StVO angesagt, die ständige gegenseitige Rücksichtnahme.

 

Text und Foto: Stadt Walldorf

 

Das könnte Sie auch interessieren…

Wiesloch sucht junge Menschen

Wiesloch sucht junge Kandidierende für den Jugendgemeinderat In der Stadt Wiesloch wird im Zeitraum vom 15. bis 19. Juni 2026 der neue Jugendgemeinderat gewählt. Da bislang erst zwei Bewerbungen eingegangen sind, hat die Stadt die Bewerbungsfrist nun bis zum 1. Juni...

Drei Verletzte bei Frontalzusammenstoß auf der B39 bei Walldorf

Bei einem Verkehrsunfall auf der B39 bei Walldorf sind am Dienstagmorgen drei Menschen verletzt worden. Der Sachschaden beläuft sich nach ersten Schätzungen auf rund 20.000 Euro. Nach Angaben der Polizei war ein 22-jähriger Mann gegen 7.15 Uhr mit seinem VW Golf auf...

Mehrere Sachbeschädigungen – Polizei sucht weitere Geschädigte und Zeugen

In der Wiesloch kam es am Samstagmittag gegen 13 Uhr in der Walldorfer Straße zu mehreren Sachbeschädigungen. Nach Angaben der Polizei soll ein 26-jähriger Mann dort mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt haben. Ein Zeuge alarmierte die Polizei, nachdem er beobachtet...

Hier könnte Ihr Link stehen

Veranstaltungen / Gewerbe

Werbung

Hier könnte Ihr Link stehen

Themen

Zeitreise

Archiv