In Walldorf werden von März bis Ende November Erfassungen von Tieren und Pflanzen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) durchgeführt. Dabei wird die Gemarkung nicht flächendeckend untersucht. Die Untersuchungen erfolgen auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Biotopen beziehungsweise das Vorkommen und die Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung treffen zu können.
Die LUBW erklärt dazu in einer Pressemitteilung, dass es den kartierenden Fachpersonen als Beauftragte der LUBW im Rahmen der Erfassungen nach dem Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt sei, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten laut der Mitteilung nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen. Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich laut LUBW nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst.
Bei Fragen steht die LUBW unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: [email protected].
Text und Foto: Stadt Walldorf




















