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Vogelgrippe: Aufstallungspflicht entlang des Rheins tritt am 14. November in Kraft

14. November 2025 | Allgemeines, Das Neueste

Vogelgrippe

Im Rhein-Neckar-Kreis müssen Geflügelhalter ab Freitag, 14. November, ihre Tiere in mehreren Kommunen entlang des Rheins aufstallen. Betroffen sind Brühl, Schwetzingen, Edingen-Neckarhausen, Ketsch, Hockenheim, Altlußheim und Neulußheim. Die Maßnahme gilt in einem Streifen von bis zu 3000 Metern Entfernung zum Fluss. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde vom Kreis veröffentlicht. Anlass ist der Nachweis des Vogelgrippevirus H5N1 bei vier verendeten Wildvögeln in Mannheim und im Ortenaukreis.

Die Aufstallungszone wurde in Abstimmung zwischen den Veterinärbehörden und dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eingerichtet. Sie folgt der landesweiten Strategie, gezielt in Regionen einzugreifen, in denen aufgrund von Zugbewegungen und Gewässernähe ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht. „Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern“, betont Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts des Rhein-Neckar-Kreises. Vor allem entlang des Rheins sei das Risiko besonders hoch, da Zugvögel Krankheitserreger leichter einschleppen könnten. Die Behörden appellieren deshalb an alle Halterinnen und Halter, die Vorgaben konsequent einzuhalten.

Was die Halter jetzt beachten müssen

Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln zuverlässig ausschließen. Die Pflicht gilt sowohl für große Betriebe als auch für Hobbyhaltungen. Ziel ist es, Übertragungswege zu unterbrechen und das Risiko eines Viruseintrags in Geflügelbestände deutlich zu reduzieren. Verstöße können nicht nur zu Infektionen in Beständen, sondern auch zu behördlichen Maßnahmen und Verlusten führen.

Besonders wichtig sind die Biosicherheitsmaßnahmen, auf die das Veterinäramt erneut eindringlich hinweist. Dazu gehört, Futter, Einstreu und Gerätschaften vor Wildvögeln geschützt zu lagern. Auch betriebsspezifische Kleidung und Schuhwerk sollen beim Betreten der Ställe Pflicht sein. Hygieneregeln wie Händewaschen sowie das Ausschließen betriebsfremder Personen und Haustiere vom Stallbereich gelten ebenfalls als zentral. Trinkwasser darf ausschließlich aus der Leitung stammen, um mögliche Verunreinigungen zu verhindern.

Vogelgrippe-Situation bleibt dynamisch

In Baden-Württemberg wurden zuletzt vermehrt infizierte Wildvögel entdeckt. Das Ministerium rechnet aufgrund der aktuellen Wildvogelbewegungen mit einer weiteren Ausbreitung und beobachtet die Lage intensiv. Das etablierte Monitoring tot aufgefundener und erlegter Wildvögel wird fortgeführt. Die Behörden bereiten sich darauf vor, bei einer Verschärfung der Situation weitere Maßnahmen zu treffen. Ziel bleibt es, Hausgeflügelbestände im Land bestmöglich zu schützen.

Hinweis für Bürgerinnen und Bürger

Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt informieren. Dies ist wie folgt möglich: veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de oder telefonisch unter 06221/522-4265.

Die Allgemeinverfügung ist hier abrufbar: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung

Weitere Infos zur Vogelgrippe auch unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de 

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