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Vermögensaufbau mit vermögensverwaltender GmbH: Für wen lohnt es sich?

23. April 2024 | Finanzwelt

Das eigene Vermögen zu verwalten ist eine Herkulesaufgabe fürs ganze Leben. Der Trend geht zur vermögensverwaltenden GmbH, allerdings lohnt sie sich nicht für jeden. Wir verraten nicht nur, wie eine solche GmbH funktioniert, sondern auch für wen sie sich lohnt und für wen nicht.

So funktioniert die vermögensverwaltende GmbH

Die vermögensverwaltende GmbH ist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung daraus ausgelegt, Vermögenswerte wie Wertpapiere, Beteiligungen oder Immobilien zu verwalten und zu investieren. Der Hauptgrund einer solchen GmbH besteht darin, das Vermögen zu bündeln, effizient zu verwalten und steuerliche Vorzüge zu nutzen.

Die Gründung lohnt sich bereits ab einem Vermögen von rund 100.000 Euro oder immer dann, wenn Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen vorhanden sind. Wichtig ist auch der Steuersatz. Wenn die Kosten für die VV-GmbH die Steuervorzüge überschreiten, lohnt es sich womöglich nicht. Vor allem Verdienende mit Spitzensteuer- oder Reichensteuersatz können sich die GmbH zunutze machen.

Voraussetzungen für die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH

Am Anfang müssen die Gesellschafter mit mehr Aufwand und höheren Kosten rechnen, am Ende steht die optimierte Vermögensverwaltung im Fokus. Wer nicht selbst gründen möchte, kann eine bereits vorhandene GmbH kaufen. Ob das der richtige Schritt ist oder ob sich die Gründung lohnt, bedarf umfassender Vorplanungen. Hier eine Übersicht der Kosten, die zu Beginn der Gründungsphase anfallen:

  • Kosten für Handelsregistereintrag
  • Notar- und Anwaltsgebühren
  • Gewerbeanmeldung
  • 25.000 EUR Einlage

Das Stammkapital muss bei mindestens 25.000 Euro liegen, zusätzlich braucht die GmbH Rücklagen.

Die Schritte für die GmbH-Gründung vereinfacht erklärt

Das Vermögen in Deutschland steigt immer weiter an, sodass der Bedarf an vermögensverwaltenden GmbHs ebenfalls nach oben geht. Für die Gründung bedarf es verschiedener Schritte. Am Anfang wird der Gesellschaftsvertrag erstellt, als Tätigkeitszweck muss Vermögensverwaltung angegeben werden. Anschließend eröffnet der Hauptgesellschafter das Geschäftskonto. Der Vertrag wird von allen Gesellschaftern unterzeichnet und durch einen Notar beurkundet. Nun muss die Stammeinlage aufs neu gegründete Konto eingezahlt werden.

Erst wenn die Zahlung nachweisbar ist, kann der Notar den Eintrag im Handelsregister vornehmen. Auch das Amtsgericht setzt nun seine Eintragung und die GmbH wird bekannt gegeben. All diese Schritte müssen gelaufen sein, bevor die GmbH überhaupt aktiv werden kann. Es macht viel Sinn, diesen Weg nicht allein, sondern in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater zu erledigen.

Pro und Contra der vermögensverwaltenden GmbH

Die bedeutenden Steuerersparnisse gehören zu den größten Vorzügen der vermögensverwaltenden GmbH. Für Menschen mit geringem Nettoeinkommen und wenig Vermögen sind sie allerdings nicht groß genug. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Körperschaftssteuer durch die Vergabe von Darlehen umgangen werden kann. Ist genug Kapital vorhanden und das Grundvermögen ausreichend, profitieren davon später sogar noch Enkel und Kinder.

Als Nachteil ist zu sehen, dass die GmbH nicht für den kurzfristigen, sondern nur für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet ist. Hinzu kommt, dass die Gründungskosten das Vermögen erstmal senken. Pro Monat sind Verwaltungskosten von 2.000 bis 3.000 Euro zu erwarten, der Benefit am Ende muss größer sein und die Ausgaben überschreiten.

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