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Trumps Einreiseverbot tritt in Kraft

5. Juli 2017 | Verbraucherinformationen

Noch während seines Wahlkampfs verkündete der aktuelle Präsident Donald Trump ein Einreiseverbot für muslimische Bürger zu verhängen. Er sah eine komplette und vollständige Schließung der Grenzen vor, bis ihm und den Vertretern seines Landes klar sei, was vor sich gehe. Ohne weiter ins Detail zu gehen, bekam er von vielen US-Amerikanern Zuspruch. Nachdem er dann am 20. Januar 2017 zum Präsidenten ernannt wurde, gab er bekannt, dass es zu einer schnellen Umsetzung seiner Ankündigung kommen werde.

Bereits am 27. Januar 2017 unterzeichnete er die erste Version seines Einreiseverbots, welches sofort gültig wurde und für Chaos an den US-Amerikanischen Flughäfen sorgte. Das Dekret umfasste unter anderem ein Verbot der Einreise von Personen mit einer Staatsbürgerschaft aus den Ländern Somalia, Jemen, Sudan, Iran, Irak, Syrien und Libyen. Menschen mit einer Staatsbürgerschaft aus einem dieser Länder, die gerade auf dem Weg in die Vereinigten Staaten von Amerika waren, konnten keine Maßnahmen mehr treffen und wurden am Flughafen gehindert, in das Land einzureisen. Auch außerhalb der Flughäfen kam es zu Demonstrationen, gegen die getroffenen Änderungen. Mehrere Bundesgerichte befassten sich mit dem Thema und ein Bundesrichter in Seattle setzte schließlich am 3. Februar 2017 das Dekret wieder außer Kraft.

Trump Regierung geht gegen das Urteil vor

Zwar ging die US-Regierung gegen das aussetzen des Dekrets vor, doch das Berufungsgericht in San Francisco bestätigte am 9. Februar 2017 das Urteil aus der ersten Instanz. Es blieb also weiterhin außer Kraft und Personen aus den Ländern konnten wie gewohnt in die Vereinigten Staaten von Amerika reisen. Im gleichen Zuge kündigte Trump an, dass er bis vor den Obersten Gerichtshof ziehen werde, um seine Gesetzesänderung durchzusetzen. Dazu kam es jedoch nicht, da die Regierung das erste Dekret durch eine überarbeitete Version ersetzen lies und so versuchte, die Einreise der Personen zu verhindern. Minister Rex Tillerson, Jeff Sessions und John Kelly stellten am 6. März 2017 die zweite Version vor. Auch in dieser konnte die Regierung keine Gesetzesänderung durchbringen. Am 16. März 2017 setzte ein Richter am Bundesgericht in Hawaii das Dekret außer Kraft.

Dekret tritt mit dritten Anlauf in Kraft

Seit dem 30. Juni 2017 2.00 Uhr MESZ ist nun im dritten Anlauf das Dekret „Schutz der Nation vor der Einreise ausländischer Terroristen in die Vereinigten Staaten“ in Kraft getreten. Es verbietet Bürgern aus den Ländern Iran, Syrien, Jemen, Libyen, Somalia und dem Sudan, in die Vereinigten Staaten von Amerika einzureisen. Ausnahmen gibt es jedoch für Bürger aus den betroffenen Ländern, wenn nachgewiesen werden kann, dass „enge Familienbeziehungen“ vorliegen oder eine authentische und unbedenkliche Beziehung mit einer Organisation nachgewiesen werden kann. Ausführliche Informationen finden betroffene Personen auf der Seite der US-Botschaft.

Kritik kommt von Bürgerrechtsaktivisten

Es wird kritisiert, dass die neuen Regelungen zu einem erneuten Chaos an Flughäfen führen und es zu Verwirrung vor der Einreise kommen wird. Der Punkt „enge Familienbeziehungen“ im Dekret schließt zum Beispiel aus, dass Großeltern ihre Enkel, oder Tanten und Onkel ihre Nichten und Neffen nicht besuchen können. Bis Oktober wird diese Regelung wahrscheinlich in Kraft bleiben. Dann beginnt die nächste Sitzungsperiode, in der eine grundlegende Entscheidung über das Dekret gefällt werden kann.

Der Bundesstaat Hawaii hat jedoch bereits eine juristische Prüfung angekündigt. Der Richter Derrick Watson soll klären, wie der Begriff „enge Angehörige“ definiert ist. Laut Generalstaatsanwalt Douglas Chin, kann hier ein Verstoß gegen die Vorgaben des Supreme Court vorliegen.

Einreise mit gültigem Visum

Eine Einreise mit einem gültigen Visum ist weiterhin möglich. Das Heimatschutzministerium hat vor Inkrafttreten versprochen, dass ein Reibungsloses Einreisen für Personen mit einem gültigem Visum möglich ist. Ebenso gibt es weiterhin keine Einschränkungen im Visa Waiver Program. Personen mit einem gültigen und korrekt ausgefüllten ESTA können nach wie vor problemlos einreisen. Ob es hier in Zukunft auch zu Änderungen kommen wird, wie beispielsweise einer Beschränkung der teilnehmenden Länder, wird sich zeigen. Vor Reiseantritt sollten sich Reisende jedoch beispielsweise über die Seite www.estaformular.org über die aktuellen Ereignisse informieren. Weitere Informationen gibt es auch auf den Seiten des Auswärtigen Amts.

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